BGH urteilt über Scheinselbständigkeit

Karlsruhe (AP) — Ein scheinbar selbständiger Unternehmer ist laut Bundesgerichtshof dann ein abhängiger Arbeitnehmer, wenn seine Auftragsfirma seine Arbeitszeit völlig in Anspruch nimmt und ihm keine weitere Erwerbstätigkeit möglich ist. Kann er dagegen Dritte einstellen und anderen Tätigkeiten nachgehen, ist er selbständig. (Az: BGH VIII ZB 12/98 und 54/97)