Tod durch Drogencocktail

■ 35jähriger muß sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten

Das Leben, so scheint es, hat Sharam S. übel mitgespielt. Er habe nur helfen wollen, gab er der Polizei zu Protokoll: Ein Dach über dem Kopf wollte er der 15jährigen Sandra P. bieten. Und als er ihr Drogen gab, habe er sich nur ihrem hartnäckigen Drängen gebeugt. Nun, schüttelt der Angeklagte den Kopf, nun sei aus seiner Hilfsbereitschaft der Vorwurf der fahrlässigen Tötung geworden. Ende Mai war Sandra P. in seiner Wohnung infolge exzessiven Drogenkonsums gestorben. Sharam S. steht seit gestern vor Gericht, weil er es unterlassen hatte, einen Krankenwagen zu alarmieren.

Eine Nachbarin hatte die Tote im Keller gefunden. Dorthin hatte der Angeklagte sie in Panik gebracht, wie er der Polizei sagte. Er habe Angst gehabt, man könne ihm unterstellen, er habe das Mädchen getötet. Deshalb habe er sie aus seiner Wohnung geschafft und erst dann die Feuerwehr alarmiert. „Ich wollte dem Mädchen nur helfen“, sagte Sharam S. der Polizei, „ein Verbrecher meldet sich nicht bei der Feuerwehr.“

Doch die Selbstlosigkeit, mit der sich der 35jährige ummantelt, ist so lückenlos nicht. Mit der 15jährigen geschlafen habe er, aber doch nur, weil „sie mich gebeten hat, mich zu befriedigen“. Und daß sie Kokain rauchte, Rohypnol-Tabletten einwarf und Polamydon trank, sei ihr Vorschlag gewesen.

Auf ihn habe Sandra einen sehr gesunden Eindruck gemacht. Auf einen Freund hingegen nicht. Der sagte als Zeuge aus, daß Sandra im Bett lag und schlief, als er den Angeklagten besuchte. Seit zwei Tagen liege sie da bereits, habe ihm Sharam S. erzählt und seinen Einwand, daß sie nicht normal aussehe und einen Arzt bräuchte, in den Wind geschlagen. Der Prozeß wird fortgesetzt. Elke Spanner