Libanesen werden abgeschoben

■ SPD kritisiert „inhumanes Verhalten des Innensenators“

Die achtköpfige Familie H. aus Libanon wird heute in ihr Heimatland abgeschoben. Trotz Protesten von Kinderschutz- und der Ausländerbeauftragten wurde auch einem letzten Eilantrag beim Verwal-tungsgericht nicht stattgegeben. Uwe Helmke von der Asylgruppe Ostertor nennt die Abschiebung eine „Schweinerei“. Grund: Die Familie lebt seit 1989 in Deutschland. Drei der Kinder wurden sogar hier geboren (wir berichteten).

Dennoch wollte sich das Verwaltungsgericht nicht den Ausführungen von Rechtsanwalt Hans-Georg Schumacher anschließen. Nach dessen Angaben fehlen angeblich die Paßpapiere für die jüngste Tochter Rana. Dies dementiert das Gericht. Zum anderen sind drei Familienmitglieder krank – die Mutter angeblich sogar selbstmordgefährdet. „Die Abschiebung würde daher akute Gefahr für Leib und Leben dieser drei Familienmitglieder bedeuten“, so Rechtsanwalt Schumacher. Auch dem folgte das Gericht nicht, da die Atteste offenbar nicht ausreichend waren.

Zudem führt der Rechtsanwalt an, daß die Familie bereits seit 1989 in Deutschland lebt. „Damit fallen sie unter die alte Härtefallregelung“, so der Jurist. Diese sieht als Einreisestichtag den 30. Juni 1990 vor. Wer davor nach Deutschland geflohen ist, erhält unter gewissen Bedingungen eine Aufenthaltsbefugnis. Dazu gehört, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Das ist bei sechs Kindern schwierig, auch wenn der Familienvater ein Jobangebot über 4.000 Mark brutto nachweisen konnte. Im Normalfall wäre dann ergänzende Sozialhilfe fällig. Nicht so bei einer libanesischen Familie – die kann, da keine Arbeitserlaubnis erteilt wurde, abgeschoben werden.

Das will die neue Bundesregierung ändern. Darum hat etwa Niedersachsen vorerst einen Abschiebestopp für solche Fälle erlassen. In Bremen sperrt sich dagegen Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) vehement (wir berichteten). Die SPD kritisiert dieses Verhalten als „inhuman und nicht akzeptabel“. Zu spät für Familie H. Jeti