Und wer trägt die Verantwortung?

■ Rostock-Krawalle: Prozeß um Polizeikessel beginnt morgen

Vor dem Schweriner Verwaltungsgericht beginnt morgen der Prozeß um den Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen die rassistischen Krawalle 1992 in Rostock. Zwei Hamburger Gewerkschafter klagen gegen den „rechtswidrigen Polizeieinsatz“, der ihre Teilnahme an dem Protestmarsch beinahe verhindert und um mehrere Stunden verzögert hatte (taz berichtete).

Über 2000 Menschen hatten sich am 29. August 1992 in Hamburg auf den Weg nach Rostock-Lichtenhagen gemacht, um gegen den Brandüberfall auf das von Vietnamese bewohnte Flüchtlingsheim an der Güstrower Straße zu protestieren. Im Mecklenburger Bad Doberan zeigte die Polizei die Stärke, die sie bei den rassistischen Krawallen vermissen ließ. Der „Hamburger Konvoi“ wurde mit der Begründung eingekesselt, es befänden sich darin „gewaltbereites Potential“ und „Leute aus dem RAF Umfeld.“ Beteiligt waren die Hamburger Bereitschaftspolizei (BePo), Bundesgrenzschützer (BGS) und Unnaer Spezialeinheiten. Die DemonstrantInnen weigerten sich, ihre Autos filzen zu lassen oder sich Personenkontrollen zu unterziehen. Erst als der Zugverkehr in dem Örtchen zusammenbrach, ließ die Hamburger Polizei den Konvoi weiterfahren.

Doch die Antirassisten kamen nur wenige Kilometer bis nach Bargeshausen, wo sie erneut mit einer Sperre aus 2000 BGSlern und mehreren Mobilen Einsatzkommandos konfrontiert wurden. Erst auf Intervention des PDS-Bundestagsabgeordneten Gregor Gysi, der mit einer Einstweiligen Anordnung drohte, öffnete sich die Sperre. Der Konvoi konnte dann ungehindert entlang einer kilometerlangen Schlange von abgestellten Mannschaftswagen nach Lichtenhagen fahren, wo er am frühen Abend eintraf, als die Demo von etwa 20.000 Menschen bereits zuende ging.

Die Klage des Hamburger IG Metall-Sekretärs Uwe Zabel und des Hauptvorstandsekretärs der Eisenbahnergewerkschaft Rolf Lutzke richtet sich nun gegen die unzulässige und unbegründete Maßnahme und gegen die unzulässig angefertigten Filmaufnahmen während der Polizeiaktionen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat für den ersten Erörterungstermin der Schweriner Polizei auferlegt, einen der verantwortlichen Einsatzleiter mitzubringen, der das Polizeiverhalten begründen soll. Unklar ist aber, wer für das Polizeiverhalten verantwortlich ist. Nach Aktenlage unterlag dem Hamburger BePo-Offizier Weißschnur die Einsatzführung in diesem Bereich. Ob Weißschnur jedoch nur auf Drängen des Schweriner Einsatzleiters Heinsen gehandelt hat, muß das Verfahren klären. Kai von Appen