Gegendarstellung -betr.: "Staatsknete für Luxuswohnungen", taz vom 12.9.1995, S.21

In der Ausgabe vom 12. September 1995 berichtet taz hamburg unter dem Titel „Staatsknete für Luxuswohnungen“ unter Berufung auf einen „vertraulichen Ergebnisvermerk“ über eine angebliche Subventionierung von Luxuswohnungen durch die Stadt ihm Rahmen der beabsichtigten Umplanung in der Bebauung der Kehrwiederspitze.

Dazu ist festzustellen:

1. taz hamburg nennt als Inhalt des erwähnten Vermerks den „Verzicht auf Nachforderungen zum Kaufpreis bei Aufstockung des Bauvolumens“ und beziffert diesen Verzicht unter Berufung auf eine Expertenschätzung auf 5 bis 20 Millionen Mark.

Das ist unrichtig. Tatsächlich heißt es unter Ziffer 2 des Vermerks unter Bezugnahme auf vorgesehene Flächenumschichtungen zu den Bauphasen II und IV:

„Sofern diese Flächenumschichtungen unter Anrechnung der zusätzlichen Wohnungsbauflächen nicht zu einer wesentlichen Überschreitung der im Kaufvertrag festgelegten Bruttogeschoßfläche für das Gesamtprojekt ... führen, wird an dem ... vereinbarten Grundstückskaufpreis festgehalten.“

2. taz hamburg schreibt, bei der von ihr zitierten Antwort des Senats auf eine GAL-Anfrage, es lasse sich z. Zt. noch nicht übersehen, ob die Realisierung einer Wohnnutzung finanzielle Konsequenzen haben wird, dürfte es sich um eine „handfeste Lüge“ handeln.

Dazu stellt der Senat fest:

Die zitierte Antwort ist sachlich zutreffend. Ob die Durchführung der beabsichtigten Umplanung in ihrer Gesamtheit zu finanziellen Konsequenzen zugunsten oder zu Lasten der Stadt führen würde, läßt sich erst nach Durchführung des z. Zt. eingeleiteten Gutachterverfahrens und danach gegebenenfalls zu führender Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Investor beurteilen.

Hamburg, den 18. September

Freie und Hansestadt Hamburg

Der Senat

Dr. Thomas Mirow, Präses der Stadtentwicklungsbehörde

Anm. d. Red.: Nach dem Hamburger Pressegesetz sind wir verpflichtet, diese Gegendarstellung ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts zu veröffentlichen.

Die Redaktion stellt zu den einzelnen Punkten der Gegendarstellung folgendes fest:

1. Mit dem durch die taz hamburg öffentlich bekannt gewordenen Ergebnisvermerk über ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt und den Investoren an der Kehrwiederspitze hat der Senat für den Fall einer Änderung der Bauphase II im Sinne einer durch den Senat gewünschten Wohnnutzung die Bereitschaft für mehrere finanziell wirksame Zugeständnisse erklärt, wenn die Wohnungen gebaut werden:

– bei einer unwesentlichen Überschreitung der im Kaufvertrag vereinbarten Gesamtfläche von 100.000 qm wird es keine Nachforderungen auf den vereinbarten Kaufpreis geben;

– die Stadt übernimmt einen Anteil der Kosten für den Architektenwettbewerb;

– die Stadt übernimmt verschiedene Flächen und Einrichtungen in ihr Eigentum, was auf mittlere Sicht die Übernahme von Instandhaltungskosten bedeutet.

2. Trotz der Erhöhung der Bruttogeschoßfläche der Bauphase II um 4300 qm ist nicht bekannt, daß in den folgenden Bauphasen III und IV die dort ursprünglich vorgesehenen Nutzflächen verringert werden. Danach muß davon ausgegangen werden, daß insgesamt mehr gebaut werden kann. Die Anwälte der Stadt Hamburg haben in ihrer anwaltlichen Begründung der Gegendarstellung erstmals klargestellt, daß eine Aufstockung des Bauvolumens des Gesamtprojekts um 4300 qm eine wesentliche Überschreitung der bisherigen Gesamtfläche darstellen und Kaufpreisforderungen seitens der Stadt an den Investor nach sich ziehen würde. Öffentlich hat der Senat dieses noch nicht erklärt.

3. Patrick Taylor, Chef des Bauherren Hanseatic Trade Center GmbH & Co Grundbesitz KG (HTC), hat in einem Gespräch mit der taz hamburg betont, daß der Investor die Wohnnutzung nur durchführen wird, wenn sie sich wirtschaftlich lohnt, und erläutert, wen er hier in der Pflicht sieht: „Das liegt dann an der Stadt.“

4. Stadtentwicklungssenator Dr. Thomas Mirow hat im Gespräch mit der taz hamburg betont, daß die Realisierung einer Wohnnutzung im Interesse der Stadt liege.

5. Die taz hamburg bleibt dabei, daß zu erwarten ist, daß die Realisierung der Wohnnutzung in Bauphase II mit finanziell relevanten Zugeständnissen seitens des Senats erkauft werden muß, deren Art aufgrund des Ergebnisvermerks schon heute absehbar ist. taz