Miethai & Co.
: Heizkosten

■ Abrechnung bei Umzug n Von Achim Woens

Steht der Umzug in eine andere Wohnung an, stellt sich die Frage, wie die Heizkosten gerecht gegen den Nachfolgemieter abgegrenzt werden können. Hier ist zu beachten, daß nur ein Teil der Kosten (in der Regel 50 Prozent) nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest wird meistens nach dem Verhältnis der Wohnfläche zur Summe der Gesamtwohnfläche aufgeteilt.

Für diesen verbrauchsunabhängigen Teil müssen die Kosten nach der sogenannten Gradtagszahlenmethode aufgeteilt werden. Diese enthält lang- jährige Erfahrungswerte darüber, welcher Anteil der Jahresheizenergie in den einzelnen Monaten verbraucht wird. Im Sommerhalbjahr (April bis September) sind das z. B. etwa 19 und im kälteren Winterhalbjahr 81 Prozent. Eine zeitanteilige Aufteilung wäre hier keine gerechte Lösung.

Für den verbrauchsabhängigen Teil der Kosten muß eine Zwischenablesung vorgenommen werden. Allerdings sind hier beim Einsatz von Verdunster-Röhrchen einige Schwierigkeiten zu beachten. Hier ist der ausziehende Mieter wegen der sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe im Vorteil. Denn die Röhrchen sind über die Null-Markierung hinaus gefüllt, weil die Flüssigkeit bei abgestelltem Heizkörper in geringem Umfang weiter verdunstet. Diese „kostenlosen“ Striche sind in der Regel verbraucht, wenn der neue Mieter einzieht.

Dies können die Abrechnungsunternehmen computergesteuert berücksichtigen. Auf der Abrechnung erscheinen dann beim ausgezogenen Mieter mehr als die abgelesenen Striche und beim einziehenden Mieter weniger. Diese Umrechnung muß auf der Abrechnung deutlich gemacht werden.

Dieses Verfahren versagt allerdings, wenn der ausziehende Mieter nur einen sehr kurzen Teil der Heizperiode in der Wohnung gewohnt hat und nicht einmal die Kaltverdunstungsabgabe verbraucht hat.

Die Abrechnungsunternehmen haben sich darauf verständigt, daß davon immer dann ausgegangen werden soll, wenn der ausziehende Mieter nach Gradtagen weniger als 40 Prozent der Heizperiode in der Wohnung gewohnt hat. Also z. B. von Anfang Januar bis Mitte März, was nur 38,5 Prozent wären. In so einem Fall muß auch der verbrauchsabhängige Kostenteil nach der Gradtagszahlenmethode be-rechnet werden.