Verläßliche Klage

■ Eltern gehen gegen den Zwang zur Halbtagsgrundschule vor Gericht

Rund 200 Eltern aus Hamburg haben sich zu einer Initiative zusammengeschlossen, um gegen die „Verläßliche Volle Halbtagsgrundschule“ zu klagen. Die Klage soll noch in diesem Schuljahr beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht werden. Wenn notwendig, wollen die Eltern bis vors Verfassungsgericht ziehen.

„Der Klageweg ist die einzige uns verbliebene Möglichkeit, nachdem zahlreiche Bemühungen, mit der Behörde einen Konsens zu finden, gescheitert sind“, so Sabine Jüsche, eine Sprecherin der Initiative von Alleinerziehenden und Familien, bei denen ein oder beide Elternteile berufstätig sind.

Hauptgrund für die Klage ist der Zwang, mit dem die „Verläßliche Halbtagsgrundschule“ umgesetzt werden soll. Die Initiative fordert, daß es den Eltern überlassen bleiben soll, welche Betreuung sie für ihr Kind als die beste erachten: in der Familie, im Kindergarten, im Hort oder bei einer Tagesmutter. Dabei betonen die Eltern, daß die Klage nicht die Betreuung derer gefährden soll, die diese brauchen. Ihnen geht es vielmehr darum, daß diejenigen, die diese Art staatlicher Betreuung für ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen wollen, davon befreit werden.

Ihr Protest richtet sich auch gegen eine ihrer Ansicht nach zu erwartende Verschlechterung der Situation an den Schulen und in den Horten: „Der Wegfall der Teilungs- und Förderstunden mit der gleichzeitigen Erhöhung von Klassenfrequenzen sowie mangelnde räumliche und personelle Ausstattung lassen nicht erwarten, daß die Kinder eine gute schulische Situation vorfinden“, so Sabine Jüsche. Kleine Kinder gingen nach einem anstrengenden Schulvormittag in große Hortgruppen, in denen sie ebenfalls verschlechterte Bedingungen vorfänden, da dort Mittel für die „Verläßliche Halbtagsgrundschule“ abgezogen werden sollen.

Für die Elterninitiative ist die „Verläßliche Halbtagsgrundschule“ eine Pseudoreform, bei der es nicht um ein pädagogisches Konzept, sondern darum gehe, auf möglichst billigem Wege Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Dies sei Betrug an den Kindern und an den Eltern, die auf staatliche Betreuung angewiesen sind. paf