Dealer ließen Mädchen nach Spritze sterben

■ 14jährige starb nach Überdosis Heroin. Anklage wegen Mordes durch Unterlassen

Wegen Mordes durch Unterlassen müssen sich seit gestern zwei Dealer im Alter von 27 und 30 Jahren vor der 35. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Den Männern wird vorgeworfen, eine 14jährige Trebegängerin nach einer hochdosierten Heroinspritze nicht vor dem Tod bewahrt zu haben.

Das in der Szene „Krümel“ genannte Mädchen hatte im April die Dealer in deren Wohnung in Wedding aufgesucht. Dort wurde ihr von einem der beiden ein hochdosiertes Heroingemisch gespritzt. Das mit dieser harten Droge unerfahrene Mädchen wurde kurz darauf bewußtlos. In dieser Situation suchten die beiden Männer nicht ärztliche Hilfe, weil sie wegen ihres Drogenhandels Schwierigkeiten mit der Polizei befürchteten.

Durch Injektion von Kochsalzlösungen versuchten sie vergeblich, das Abflachen der Atmung des Mädchens aufzuhalten. Rund zwei Stunden nach dem Verabreichen der Spritze verließen beide die Wohnung. Als sie nach einer Stunde zurückkehrten und sich der Zustand von „Krümel“ weiter verschlechtert hatte, trugen die Männer die Bewußtlose hinaus und ließen sie an einer Hauswand liegen. Nachbarn alarmierten die Feuerwehr, doch Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, daß das Mädchen bei rechtzeitiger ärztlicher Hilfe noch leben könnte.

Die Angeklagten räumten das Geschehen weitgehend ein, wollen aber mit dem Tod des Mädchens nicht gerechnet haben. Beide sind wegen Drogenhandels vorbestraft. Das Urteil wird am 23. Dezember 1998 erwartet. ADN/dpa/taz