Verfassungsbeschwerde unbegründet?

■ Rechtsanwalt des Senats kanzelt Radio-Bremen-Antrag ab

Die Verfassungsbeschwerde Radio Bremens gegen die Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes ist nach Auffassung des Rechtsvertreters des Bremer Senats unbegründet. Zu diesem Schluß kommt der vom Senat beauftragte Anwalt Gernot Lehr von der Kanzlei Redeker, Schön, Dahs & Sellner in seiner gestern veröffentlichten Begründung. In der rund 200 Seiten umfassenden Stellungnahme bezeichnet Lehr die Darstellung der Gegenseite als „höchst unvollständig“ und „verzerrt“.

Wie berichtet, hatte das Direktorium des kleinsten ARD-Senders gegen die Novelle des Radio-Bremen-Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt. Die Beschwerde konzentriert sich vor allem auf die Übergangsregelung, nach der die Amtszeit der vier Direktoren in zwei Fällen vorzeitig zum 30. April 1999 endet. Der Vertrag von Intendant Karl-Heinz Klostermeier lief vor der Novelle bis August 2000, der des Hörfunk-Chefs Hermann Vinke bis 2002.

Der Rechtsvertreter des Bremer Senats weist dies mit der Argumentation, Gesetze seien wirkungslos, wenn der zeitliche Rahmen nicht bestimmbar wäre, zurück. Ohne Zustimmung von Rundfunk- und Verwaltungsrat betreibe Radio Bremen in einem „Alleingang des Intendanten und eines Direktors“ (Klostermeier und Vinke; Anm. d. Red.) eine „krampfhafte Indiziensuche nach unzulässigen Motiven des Gesetzgebers“, kanzelt Lehr die vom Rechtsanwalt und Ex-Finanzsenator Volker Kröning (SPD) begründete Beschwerde ab. Auch die AfB bekommt in einer Randnotiz ihr Fett ab: Noch im Sommer habe die Wählergemeinschaft selbst eine Übergangsregelung vorgeschlagen, um im Herbst mit den Grünen Beschwerde beim Bremer Staatsgerichtshof einzulegen.

Nach Auffassung Gernot Lehrs sowie des Gutachters Peter Lerche ist der Senat durch „extremen politischen Druck“ auf Radio Bremen gezwungen gewesen, den Sender mit kurzfristigen Schritten zu stabilisieren. Neben der politischen Kritik am ARD-Finanzausgleich war einer der wichtigsten Auslöser der Bericht der senderinternen Zukunftskommission, die das Direktorium unter anderem als „tief zerstrittenen Haufen“ bezeichnet hatte. Eine „geradezu vernichtende Selbstanalyse“, urteilt Lehr.

In einer kurzen Stellungnahme zur Stellungnahme sieht sich Klostermeier in seiner Verfassungsbeschwerde bestätigt. Der Entscheidungstermin des Bundesverfassungsgerichts steht aber noch nicht fest. ck