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RTL-Schleichwerbung mal bestätigt

Lüneburg (dpa/taz) – In einem Prozeß um Schleichwerbung bei RTL hat der Privatsender vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erneut den Kürzeren gezogen. Dabei ging es um eine Kindersendung rund um die Barbie-Puppe. Die Medienanstalt habe die Anpreisung der Modepuppe in der Kindersendung zu Recht als Schleichwerbung gewertet, sagte Richter Michael Munk am Dienstag. (Az.: 10 L 593/96) Die fragliche Sendung lief allerdings schon vor sage und schreibe sechs Jahren. Die Beanstandung sei rechtmäßig. Das Gericht bestätigte ebenfalls die Beanstandung der Landesmedienanstalt, der Sender habe mit Hinweisen und entsprechender Kulisse in einem seiner Filmberichte aus der Serie „Nothelfer“ für den ADAC unzulässige Schleichwerbung betrieben. Zudem unterbreche RTL laut einer rundfunkrechtlichen Verfügung die Filme seiner Serie „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ in zu kurzen Intervallen für Werbezwecke. Eine Revision habe das Gericht nicht zugelassen. Die Rügen der Landesmedienanstalt hätten keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für RTL. siehe auch Artikel unten)

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