Letzte Hürde weg

■ Klage gegen A 20 abgewiesen: Minister freut sich, Grüne mosern, Fluß betroffen

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat gestern eine weitere Klage gegen den Bau der Ostseeautobahn A20 bei Lübeck abgewiesen. Die Entscheidung der Planungsbehörde zugunsten einer Südumfahrung der Hansestadt sei rechtlich nicht zu beanstanden (Az.: BverwG 4 A 10.97). Damit stehen keine rechtlichen Hürden mehr vor der Trassenführung durch die ökologisch wertvolle Niederung des Flüßchens Wakenitz an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze.

Die Richter wiesen eine Klage des Öko-Vereins GrünLand zurück, der als Besitzer eines Grundstücks vom Autobahnbau betroffen ist. „Damit sind nun alle rechtlichen Zweifel endgültig und unwiderruflich beseitigt“, freute sich der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Horst Günter Bülck (parteilos).

Der Verkehrsexperte der grünen Landtagsfraktion, Karl-Martin Hentschel, kritisierte das Urteil. Die Verkehrsprognosen, die den Planungen zugrunde lagen, seien bei weitem nicht zutreffend. Statt 30.000 Fahrzeugen passierten täglich nur 15.000 die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern.

Die Bundesrichter hatten am 19. Mai schon eine Klage von zwei Naturschutzverbänden abgewiesen und dabei vor allem naturschutzrechtliche Fragen geprüft. Darauf folgte Anfang Juni der erste Spatenstich. Das Planfeststellungsverfahren für den anschließenden Abschnitt bis zur Landesgrenze soll bis Mitte 1999 eingeleitet werden.

Die nun abgewiesene Klage war nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts die letzte anhängige Klage gegen den Bau der Autobahn in Schleswig-Holstein. Das Gericht ist erste und letzte Instanz in Sachen A20. Weitere Kläger hatten sich außergerichtlich geeinigt. lno