Frohes neues Jahr

■ Änderungen im Gesundheitsbereich entlasten Patienten und ihre Geldbörsen

Heulen und Zähneklappern bei den Mächtigen des Gesundheitswesens: ÄrztInnen, ZahnärztInnen, KlinikbetreiberInnen und Pharmaindustrie befürchten für das nächste Jahr das Schlimmste. Die neue grüne Gesundheitsministerin Andrea Fischer tritt in fast allen Bereichen der Krankenversorgung für eine Ausgabenbegrenzung ein. Nur eine Gruppe, die bei dem Hickhack um Zahlen und Budgets manchmal aus dem Blickfeld verschwindet, kann sich freuen: Die PatientInnen und ihre Geldbörsen sollen 1999 spürbar entlastet werden. Die rotgrüne Bundesregierung will einige Vorgaben der Gesundheitsreform korrigieren und einige Härten aus dem umstrittenen Gesetz aus der Seehofer-Ära nehmen. Die Änderungen nach dem Vorschaltgesetz der neuen Bundesregierung treten zur Jahreswende in Kraft. Bei der Neuregelung handelt es sich insgesamt um eine Übergangslösung, da die rotgrüne Strukturreform in Sachen Gesundheit erst am 1. Januar 2000 Gesetz werden soll. Erst dann wird es Elemente wie das „Hausarztmodell“ geben, nach dem die PatientInnen erst einen Mediziner ihres Vertrauens konsultieren sollen, bevor sie sich bei (teuren) FachärztInnen in Behandlung begeben.

Krankenhausnotopfer

Das Notopfer in Höhe von 20 Mark, mit dem die Versicherten für dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten in den Krankenhäusern der Republik aufkommen sollen, wird abgeschafft. Bisher bezahlte Beträge sollen zurückerstattet werden – ein Verwaltungsaufwand, den die Krankenversicherungen schon vom Eintreiben des Krankenhausopfers kennen ...

Zahnersatz für Jugendliche

Künftig soll es für alle Versicherten wieder Zahnersatz auf Krankenschein geben. Die neue Regierung nimmt damit eine Erfindung des Ex-Gesundheitsministers Seehofer zurück, wonach alle nach 1978 Geborenen bei defekten Zähnen keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse hatten. Dies hatte im Einzelfall dazu geführt, daß DentistInnen bei Kindern nach Unfällen fehlende Zähne nicht mehr ersetzen konnten oder dies aus eigener Tasche bezahlen mußten.

Sachleistung beim Zahnarzt

Die Feilscherei wie auf dem Fischmarkt hat ein Ende: Ab demnächst müssen PatientInnen nicht mehr mit den ZahnärztInnen direkt abrechnen, wenn es um Kronen oder Brücken geht. Diesen Job übernehmen wieder die Krankenversicherungen. Das sogenannte Kostenerstattungssystem wird abgeschafft. Zuletzt hatten die Krankenversicherungen jeweils feste Sätze für Zahnersatz an die PatientInnen gezahlt, egal wieviel diese tatsächlich für die Gold- oder Kunststoffgebinde berappen mußten. Manche DentistInnen hatten kalt lächelnd das Doppelte und mehr verlangt ...

Zuzahlungen bei Arzneimitteln

Die Zuzahlungen für Medikamente sollen je nach Packungsgröße auf acht, neun bzw. zehn Mark gesenkt werden. Derzeit müssen für Arzneimittel auf Rezept in der Apotheke noch neun, elf bzw. 13 Mark angelegt werden – Unsummen, die besonders chronisch Kranken wie DiabetikerInnen oder RheumapatientInnen schnell und heftig auf die Geldbörse schlugen. Und auch die geplante Dynamisierung der Zuzahlung soll aufgehoben werden. Danach hätten die Sätze im kommenden Jahr parallel zur Lohnentwicklung angegeben werden müssen – etwa 50 Pfennig pro Medikament, eine Mark pro Krankenhaustag oder bei Kuraufenthalten.

Chronische Krankheiten

Für DauerpatientInnen, die wegen derselben Erkrankung über Monate oder Jahre behandelt werden müssen, soll es eine verträglichere Regelung zur kompletten Befreiung von Zuzahlungen geben. Die war bisher nur möglich, wenn die Betroffenen in einem Kalenderjahr mehr als zwei Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgegeben hatten. Künftig müssen chronisch Kranke nicht mehr als ein Prozent ihres Einkommens für Zuzahlungen aufgewendet haben, um eine generelle Befreiung zu erlangen. Dies gilt sowohl für Arzneimittel als auch für Verbands- und Heilmittel. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für die Versicherten selbst, sondern auch für alle Haushaltsangehörigen wie etwa die beitragsfrei mitversicherten LebenspartnerInnen. Katrin Blumfeld