Prozeß wegen Hakenkreuzschmierereien eingestellt

Das Verfahren gegen drei Jugendliche, die im Zusammenhang mit dem Brand der Lübecker St. Vicelinkirche Hakenkreuze an das Gotteshaus gesprüht haben sollen, ist gestern eingestellt worden. Ein Jugendschöffengericht verurteilte zwei der Jugendlichen wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu 13 und 14 Monaten auf Bewährung. Die Taten waren zum Teil in der Brandnacht begangen worden.

Den drei Jugendlichen war vorgeworfen worden, im Mai 1997 die Kirche mit Hakenkreuzen beschmiert zu haben. Ein vierter aus der Gruppe hatte den Kirchenbrand verursacht. Der heute 20jährige war im Oktober wegen Brandstiftung zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die drei Angeklagten hatten zu dem Vorwurf der Schmierereien keine Aussagen gemacht. Um ihnen diese Tat zu beweisen, wäre eine mehrmonatige Beweisaufnahme nötig gewesen, deren Ergebnis die jetzt verhängten Strafen kaum verändert hätte, teilte ein Gerichtssprecher mit. lno