Berufung gegen "Republikaner"

■ Innensenator Werthebach will Berufung gegen das Gerichtsurteil einlegen, wonach der Verfassungsschutz die "Republikaner" nicht mehr nachrichtendienstlich beobachten darf

Innensenator Eckart Werthebach (CDU) will Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil einlegen, wonach der Verfassungsschutz die rechtsextreme Partei der „Republikaner“ nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Dazu zählen Abhörmaßnahmen und der Einsatz von V-Männern. Nach dem Urteil darf die Partei außerdem nicht mehr im jährlichen Verfassungsschutzbericht genannt werden.

In dem Berufungsverfahren, über dessen Zulassung das Oberverwaltungsgericht noch entscheiden muß, will sich das Land Berlin von einem Mainzer Rechtswissenschaftler vertreten lassen, der das Land Rheinland-Pfalz in einem vergleichbaren Prozeß gegen die „Republikaner“ vertreten hat.

Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht war der Verfassungsschutz und die hauseigenene Juristin wegen mangelnder Vorbereitung und ungeschickter Verhandlungsführung in die Kritik geraten. Auch in dem schriftlichen Urteil, das seit wenigen Tagen vorliegt, üben sich die Richter in Verwaltungsschelte.

Zur Untermauerung der inhaltlichen Vorwürfe wie beispielsweise einer „rassistisch gefärbten Agitation“ habe das Landesamt nicht das Parteiprogramm der Reps herangezogen. Der Verfassungsschutz halte das „Parteiprogramm selbst offenbar für so wenig ergiebig, daß er es zum Beleg nicht anführt und sogar in der mündlichen Verhandlung über dessen aktuellen Stand nicht informiert schien“, heißt es in dem Urteil. Außerdem habe der Verfassungsschutz keine Erkenntnisse vorgelegt, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden.

Die vom Verfassungsschutz vorgetragenen Fakten zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen der„ Republikaner“ seien nicht ausreichend gewesen, um den Einsatz von Abhörgeräten und V-Männern zu rechtfertigen. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte sei nur bei „greifbaren und schwerwiegenden Anhaltspunkten“ gerechtfertigt. „Einzelne Verdachtsmomente minderen Gewichts“ reichten nicht aus. Auf die Menge und die „inhaltliche Bedeutsamkeit“ komme es an. Die Erkenntnisse dürften zudem nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Doch keinen der Vorwürfe habe der Verfassungsschutz hinreichend belegen können. Eine Bestrebung, die Menschenwürde von Ausländern anzutasten, sei nicht festzustellen. Mit den vom Verfassungsschutz vorgelegten Parteipublikationen und Reden einzelner Funktionäre allein sei dies nicht nachzuweisen. Ein Parteijargon, der Ausländer als minderwertig erscheinen ließe, sei nicht nachgewiesen worden. Dorothee Winden