Unsichere Fahrweise, Speisereste vorm Sitz

■ Woran erkennen Sie Menschenschmuggler? Der Bundesgrenzschutz klärt im Infoblatt auf!

Berlin (taz) –Woran erkennt der aufrechte Bürger Schleuser und Flüchtlinge? Präziser gefragt: Woran erkennen Autovermieter, daß ihre Leihwagen zum Menschenschmuggel benutzt wurden? Ganz einfach, wenn sich „Klebereste an den Fensterscheiben“ finden, „Verunreinigungen im Transportraum“ wie Speisereste, Abfall und Papier zu sehen sind oder „Sitzbänke kurzfristig abgebaut worden sind“. Diese Hinweise verbreiten die sächsiche Landespolizei und der Bundesgrenzschutz (BGS) in Informationsblättern, die im Grenzgebiet zu Polen und Tschechien verteilt werden.

Autoverleiher werden neuerdings von der Polizei aufgefordert „auf verdächtige Personen/Fahrzeuge und ungewöhnliche Verhaltensweisen Fremder in Ihrem Arbeitsbereich“ zu achten. „Sie verfügen über jahrelange Erfahrungen, um bereits im Vorfeld den einen oder anderen Verdächtigen zu erkennen“, schmeichelt das Infoblatt.

Die Aktion erinnert an die Aufforderung des BGS an Taxifahrer im Grenzland, keine „offensichtlich illegal eingereisten Personen“ in ihrem Wagen mitzunehmen. Ersatzweise bietet der BGS den Taxifahrern an, über Funk ein Codewort an den BGS zu geben, damit der die Passagiere kontrollieren kann. Per Infoblatt droht der BGS Taxifahrern, die sich nicht an die Verhaltensempfehlungen halten, mit Haft- und Geldstrafen.

Hintergrund dieser Aufforderungen ist das Asylverfahrensgesetz: Gerät ein Asylsuchender dem BGS innerhalb der Dreißigkilometerzone entlang der Grenze ins Netz, so kann er innerhalb von 48 Stunden in den sicheren Drittstaat zurückgeschoben werden, aus dem er gerade kam. Erst wenn ein Flüchtling unbemerkt in eine der Zentralen Aufnahmestellen für Asylbewerber gelangt, hat er die Chance auf ein Asylverfahren in Deutschland.

In einem zweiten Informationsblatt bitten BGS und sächsische Polizei die gesamte Bevölkerung des Grenzlandes um Hinweise über „ungewöhnliche Verhaltensweisen Fremder“ im Zusammenhang mit Fahrzeugen.

So sollen die Bewohner dem BGS und der Polizei melden, wenn sie Kleinbusse ohne Fenstern oder mit verklebten Fenstern beobachten, die aufgrund der Überladung etwa durch eine „unsichere Fahrweise (Bremsverhalten, Kurvenverhalten u.ä.) des Fahrzeugführers“ auffallen.

Eine weitere Auffälligkeit sei: „An Rast- und Parkplätzen steigen Menschen unterschiedlicher Nationalität aus Transportern aus oder wechseln die Fahrzeuge.“ BGS-Sprecher Ivo Priebe zu den Infoblättern: „Das ist normale polizeiliche Präventionsarbeit.“ Marina Mai