Anzeige gegen AKW-Betreiber

■ Biblis B testet bei laufendem Reaktor

Berlin (taz) – Gegen die Verantwortlichen des RWE- Atomkraftwerks Biblis B hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) zum Jahresende Anzeige erstattet. Er bittet die zuständige Staatsanwaltschaft Darmstadt, gegen die Betreiber unter anderem wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Atomgesetzes, speziell Paragraph 7 (erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde) zu ermitteln.

Hintergrund der Anzeige: Mit dem Datum vom 18. Dezember hatte RWE der hessischen Atomaufsicht einen „sicherheitstechnisch nachteiligen Zustand“ mitgeteilt. Während des laufenden Betriebs hatten die Betreiber einen von zwei Sicherheitsbehälter-Spülsträngen getestet. Das darf eigentlich nicht sein, weil bei Betrieb des Reaktors stets beide Spülstränge zur Verfügung stehen müssen. Darüber hinaus war der unzulässige Test bereits am 27. Oktober durchgeführt worden und hätte innerhalb von fünf Werktagen dem zuständigen Umweltministerium gemeldet werden müssen.

Auf genaue Nachfrage des Umweltministeriums verweigerte RWE angeblich zunächst weitere Auskunft. Erst nach Verweis auf die im Atomgesetz festgeschriebene Auskunftspflicht, so die Behörde, hätte RWE neun weitere solche Tests zugegeben. Ein dummer Zufall als Erklärung scheidet aus: „Das Vorgehen“, so das Umweltministerium, sei „in einem eigens eingerichteten Gremium in Biblis regelrecht geplant“ worden – vermutlich, um die teure Stillstandszeit während der derzeit laufenden, jährlichen Revision zu verkürzen. rem