Zehn Punkte, die 1999 das Leben verändern

Am Neujahrstag treten viele neue Regelungen in Kraft. Sie betreffen Gebiß, Gewissen, Gesäß – selbst das Herz  ■ Von Georg Löwisch

1 Maoam, Kinderriegel und saure Apfelringe können mit mehr Genuß gegessen werden. Nach 1978 Geborene haben Anspruch auf Zahnersatz. Für alle Älteren gilt ab nächstem Jahr wie früher das Sachleistungsprinzip: Die Krankenkasse zahlt die eine Hälfte der Kosten, der oder die Versicherte die andere. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht, kann den Eigenanteil verringern.

2 Erwartungsvolle Blicke nach einem höheren Taschengeld werden ab nächstem Jahr zunehmen. Aus gutem Grund: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird um 30 Mark auf 250 Mark monatlich erhöht. Außerdem wird das Auszahlungsverfahren umgestellt. Statt wie bisher von den Arbeitgebern, erhalten die Eltern die Zahlungen künftig automatisch von den Familienkassen der Arbeitsämter.

3 Das Gewissen kann um einige Verkehrssünden erleichtert werden. Wer schon öfter aufgefallen ist, kann künftig durch Nachschulungen zwei bis vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister tilgen. Wem mit 18 Flensburg- Punkten dennoch der Entzug des Führerscheins droht, kann das durch Seminare und verkehrspsychologische Beratung abwenden.

4 Wer sich das Bein bricht, muß keine Einbußen beim Gehalt mehr fürchten. Im Krankheitsfall bekommen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder den vollen Lohn ausbezahlt. Wenn nichts anderes per Tarifvertrag geregelt war, wurden seit Herbst 1996 in den ersten sechs Krankheitswochen nur 80 Prozent des Lohnes gezahlt. Sechs Wochen dauert es ungefähr auch, bis ein (Bein-)Knochen zusammengewachsen ist.

5 Der Griff in die Gesäßtasche fällt leichter: Statt der lapprigen rosa und grauen Führerscheine gibt es ab 1999 einen handlichen Euro-Führerschein im Scheckkartenformat. Für Fahrneulinge kostet er 65 Mark. Alle anderen können ihre alten Scheine für eine Gebühr von 45 Mark gegen die schicke Karte eintauschen. Freilich sind die alten Lappen zeitlich unbegrenzt gültig. Mit dem Euro- Führerschein werden gleichzeitig die Fahrerlaubnis-Kategorien neu eingeteilt. An die Stelle der bisherigen Klassen eins bis drei treten die Klassen „A“ (Motorräder) bis „E“ (Kraftfahrzeuge mit Anhänger). Wer ab 1999 den Führerschein macht, darf mit der Fahrerlaubnis für normale Personenwagen nur noch Fahrzeuge bis 3,5 statt 7,5 Tonnen steuern.

6 Wem Schulden auf den Schultern lasten, kann sie abschütteln. Das neue Insolvenzrecht schafft erstmals auch für Privatpersonen die Möglichkeit, sich von Restschulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu schaffen. Verschuldete müssen zunächst versuchen, sich innerhalb eines halben Jahres mit ihren Gläubigern zu einigen. Schlägt dieser Versuch fehl, kann er beim Amtsgericht ein Insolvenzverfahren und die Befreiung von Restschulden beantragen. Es folgt eine sieben Jahre währende Periode des „Wohlverhaltens“. In dieser Zeit wird der pfändbare Anteil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt, der ihn an die Gläubiger verteilt. Danach erklärt das Amtsgericht den Betroffenen für schuldenfrei.

7 Hustensäfte und Tabletten zu schlucken wird billiger. Die Zuzahlungen der Patienten bei Arzneimitteln sinken von derzeit neun, elf und 13 Mark je nach Packungsgröße auf acht, neun und zehn Mark. Chronisch Kranke werden von Zuzahlungen befreit, wenn sie zuvor ein Jahr lang ein Prozent ihres Einkommens für die Behandlung aus eigener Tasche beigesteuert haben.

8 Manche können öfter zum Friseur oder ins Piercing-Studio gehen und sich eine Dauerwelle, Strähnchen oder Nasenringe leisten. Denn der untere Einkommenssteuersatz sinkt von 25,9 auf 23,9 Prozent. Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkomenssteuer steigt von 12.360 Mark auf 13.020 Mark.

9 Ein Stein vom Herzen kann Leuten fallen, die in Betrieben zwischen fünf und zehn Angestellten arbeiten. Ihre Chefs können sie weniger leicht entlassen. Denn für solche Betriebe gilt wieder der gesetzliche Kündigungsschutz. Gekündigt werden darf nur aus bestimmten Gründen – so muß der Chef nachweisen, daß bei einem Angestellten beispielsweise persönliches Fehlverhalten vorliegt oder daß er nicht an anderer Stelle weiterbeschäftigt werden kann.

10 Einen kleinen Stich in die Brust bekommt, wer oft Pakete verschickt. Die Post erhöht die Preise pro Gewichtsstufe um 40 Pfennig. Ein Vier-Kilo-Paket kostet dann 10,40 Mark statt zehn Mark. Insgesamt hebt die Post die Preise um 2,7 Prozent an.