Wettbewerb über Tarif

■ Bauverwaltung unterliegt vor dem BGH

Nach einer vorläufigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe darf das Land Berlin vorerst bei der Vergabe von Straßenbau-Aufträgen keine Tariftreueerklärung verlangen. Das Bundeskartellamt hatte dem Land verboten, Aufträge im Straßenbau nur an Firmen zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach den geltenden Tarifen entlohnen. Das Verbot bleibt bis zum endgültigen Urteil bestehen. Im Straßenbau habe die öffentliche Hand eine marktführende Stellung; bleibe das Land bei der Forderung nach Tarifentlohnung, würden nichttarifgebundene, günstigere Anbieter ausgeschlossen. Das verzerre die Marktverhältnisse, heißt es in der Entscheidung des Kartellsenats. Reuters