Haariger Fall vor Gericht

■ Schwarzafrikanische Studentin will vor dem Arbeitsgericht Entschuldigung des „Adlon“

Eine haarige Angelegenheit, die im Sommer vergangenen Jahres im In- und Ausland für Furore gesorgt hat, geht nun in die nächste Runde und wird vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Im Juni hatte die Jurastudentin Jocelyne N. einen dreitägigen Job als Aushilfskraft im Hotel „Adlon“ angetreten. Nach wenigen Minuten wurde die junge Frau, deren Eltern aus Burundi stammen, ohne Begründung vom Empfang in den Küchenbereich versetzt. Nachdem sie auch am nächsten Tag in der Küche arbeiten mußte, wurde ihr am übernächsten Tag mitgeteilt, daß sie nicht weiterbeschäftigt werden könne. Der Grund: ihre äußere Erscheinung – ihre geflochtenen Zöpfe entsprächen nicht „durchschnittlichen mitteleuropäischen Gegebenheiten“.

Nachdem das „Adlon“ sich weder bei der Studentin entschuldigt noch auf ihren Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung in Form eines Schmerzensgeldes von etwa 1.000 Mark eingegangen war und nur den Verdienstausfall von 150 Mark zahlen wollte, sind die außergerichtlichen Einigungsversuche Ende letzten Jahres endgültig gescheitert. Nun treffen sich Vertreter beider Parteien am kommenden Mittwoch zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.

Jocelyne N., die zu der Verhandlung kommen wird, geht es in erster Linie um eine Entschuldigung. Die Pressestelle des „Adlon“ wollte sich gestern mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern. Im vergangenen Jahr berief sich das Hotel stets auf die bestehenden Beschäftigungsvorgaben, die keine von den „durchschnittlichen mitteleuropäischen Gegebenheiten“ abweichende Haartracht erlauben. Den Vorwurf der Diskriminierung wies das Nobelhotel mit dem Hinweis auf 78 ausländische Mitarbeiter zurück, die das „Adlon“ beschäftige. Dem Verein „Initiative Schwarze Deutsche und Schwarze in Deutschland“, der dem „Adlon“ rassistisches Verhalten vorgeworfen hatte, hatten die Hotelanwälte ihrerseits „geistige Brandstiftung“ vorgeworfen. Barbara Bollwahn de Paez Casanova