Keine Ausnahmen – und doch keine Härten

■ Alle Firmen sollen nun Ökosteuer zahlen, aber nicht mehr, als sie an Lohnnebenkosten sparen

Berlin (taz) – Keine Ausnahmen mehr von der Ökosteuer: Diese neue Marschrichtung der Regierung ist seit Anfang der Woche klar. Trotzdem soll es auch keine Belastung für energieintensive Branchen geben, wie gestern der Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte.

Keine Ausnahmen, aber auch keine Härten, so sollen sich Regierungskreisen zufolge Finanzminister Lafontaine und Kanzler Schröder am Mittwoch im Kabinett geeinigt haben. Demnach sollen Betriebe mit energieintensiver Produktion ein Anspruch auf Rückerstattung haben: Am Jahresende können sie dann jede Mark zurückverlangen, die sie mehr an Energiesteuer gezahlt haben, als sie an den gesenkten Lohnnebenkosten gespart haben. Für den Umweltverband BUND eine absurde Vorstellung: „Wenn schon eine Mark ein Härtefall ist“, sagte Ökosteuer-Experte Matthias Seiche, „ist das lächerlich.“

Wie die taz aus Bonner Kreisen erfuhr, favorisiert die SPD-Fraktion dagegen eine Regelung, nach der ein Unternehmen nur seine Investitionen in Energiespartechnik von seiner Ökosteuerbelastung abziehen kann. Vor allem energieintensive Unternehmen, so die Überlegung, müßten schon aus Kostengründen regelmäßig ins Energiesparen investieren – und könnten auf diese Weise mit plus/ minus Null aus der Ökosteuer herauskommen. Diese Regelung würde sich an das Investitionszulage-Gesetz anlehnen, nach dem Betriebe zwischen 1975 und 1992 die Kosten für Investitionen unter anderem in Abwasserbehandlung von der Körperschaftssteuer abziehen konnten.

In „den nächsten Tagen“ soll der neue Entwurf stehen. Sicher ist nur, daß der neue einheitliche Ökosteuersatz für das produzierende Gewerbe ein Fünftel des Steuersatzes für Verbraucher betragen soll – also 0,4 Pfennig pro Kilowattstunde Strom statt 2 Pfennig. Der Deutsche Industrie- und Handelstag fordert weiter eine generelle Ausnahmeregel. urb