„Happy Hour“ für alte Backwaren verboten

■ Bäcker-Innung gewinnt vor Gericht gegen Bäcker, der Ware zum halben Preis anbot

Die Bäcker-Innung in Bremen hat einem Bäcker gerichtlich untersagen lassen, abends Brötchen zum halben Preis zu verkaufen. Der Bäcker Wilhelm Haferkamp aus Langwedel, Inhaber der „Stadtbäckerei – die dufte Bäckerei GmbH“, lockte in seinen 33 Filialen mit einer „Happy-Hour“ und dem Schild: „Nix wie ran! Ab sofort ganze Sachen zum 1/2 Preis“ Der halbe Preis für Brot, Brötchen und Kuchen galt abends von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags von 15.00 bis 16.00 Uhr. Darin sah die Innung unlauteren Wettbewerb und erwirkte beim Bremer Landgericht eine einstweilige Verfügung.

Die Kreishandwerkerschaft Bremen teilte am Mittwoch mit, die Richter hätten am 21. Januar Haferkamp unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 100.000 DM sein Angebot untersagt. Sie sahen in der „Happy-Hour“ ebenfalls unlauteren Wettbewerb, weil dies über die normale Anpreisung von Sonderangeboten hinausgehe. Haferkamp hat dem Gericht zufolge einen Großteil des Sortiments zum halben Preis angeboten.

Rainer Gassen, Justitiar und einer der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, bezeichnete es als „nachvollziehbar“, wenn ein Bäcker eine halbe Stunde vor Ladenschluß noch in den Regalen liegende Waren billiger abgebe. Dagegen wolle auch niemend vorgehen. Der Bäcker habe aber in seiner „Happy-Hour“ Brote und Brötchen verkauft, die eigens dafür produziert worden seien. Das sei nicht hinzunehmen.

Dirk Klasen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände sieht in dem Urteil hingegen ein gutes Beispiel dafür, daß das Rabattgesetz insgesamt in Frage zu stellen sei. Es hindere den Handel daran, Ideen wie die „Happy-Hour“ bei Haferkamp „unters Volk zu bringen und den Verbrauchern gute Angebote zu machen“. Bäcker Haferkamp hat nun Kollegen in ähnlicher Lage aufgefordert, mit ihm einen Musterprozeß zu führen. Notfalls bis zum Bundesgerichtshof. dpa