Senatorin unter Schock

■ Finanzsenatorin kämpft mit den Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils

Hamburgs Finanzsenatorin Ingrid Nümann-Seidewinkel weiß derzeit nur eins: „Wir fangen wieder bei Null an.“ Denn das Kinderfreibetrag-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat es in sich. Zwischen dreihundert Millionen und einer Milliarde Mark minus beschert es allein der Hamburger Stadtkasse – zumindest solange es nicht gelingt, diese Folgen durch neue Steuern abzumildern.

Der Schock kam aus heiterem Himmel: „Bis Mittwoch letzter Woche war die Welt in Ordnung.“ Nümann-Seidewinkel sah die Chancen wachsen, daß die Bundesregierung die bereits verabschiedeten Steuersenkungen tatsächlich durch eine solide Gegenfinanzierung, also den Abbau von Steuervergünstigungen, decken würde. Ihr Ziel, den Hamburger Haushalt im Jahr 2001 endlich wieder auszugleichen, schien greifbar nah.

Doch dann kam „der Schlag ins Kontor“: In zwei Stufen, spätestens in den Jahren 2000 und 2002, werden verheiratete Eltern mit Kindern entweder durch ein um rund 300 Mark erhöhtes Kindergeld oder durch massiv aufgestockte Freibeträge finanziell deutlich entlastet werden müssen.

Tritt Hamburg nun für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein? Muß nun doch die Mehrwertsteuer erhöht werden? Geht es Grundbesitzern an den Kragen, zum Beispiel durch eine Heraufsetzung der Einheitswerte? Die Finanzsenatorin hat ihre eigenen Ideen, will sie vorläufig aber nicht preisgeben.

Immerhin weiß sie, wie sie sich und den Steuerzahlern Porto ersparen kann: „Niemand braucht Widerspruch in Sachen Kinderfreibetrag gegen seinen Steuerbescheid einlegen. Wir werden ab sofort alle Steuerbescheide in diesem Punkt für vorläufig erklären.“ fm