Schnüfflerpech

■ Prozeß gegen Polizist, der GAL-Politikerin bespitzelt haben soll

Was er vermutlich gesucht hat, hätte Karl-Heinz B.-Sch. eh nicht finden können: Denn das Hamburger polizeiliche Informationssystem POLAS hatte keine Vorstrafen oder ähnliches zu dem Suchwort „Anna Bruns“ gespeichert. Dennoch muß sich der Kriminalhauptkommissar ab übermorgen vor dem Hamburger Amtsgericht verantworten, weil er im November 1996 ohne dienstlichen Anlaß POLAS und das Einwohnermelderegister über die damalige stellvertrende Vorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion befragt haben soll.

Eigentlich widmete sich Karl-Heinz B.-Sch. der Brandermittlung. Wie jeder Polizist hatte er per Chip-Karte dienstlich Zugang zu POLAS. Das Interesse an Bruns allerdings war wohl eher privat motiviert: B.-Sch.s Ehefrau betreibt auf St. Pauli mehrere Hotels, in denen das Sozialamt Hamburg-Mitte jahrelang in großem Umfang AsylbewerberInnen unterbrachte, erläutert Bruns' Anwalt Christian Busold. Seine Mandantin hatte diese Praxis wiederholt scharf kritisiert.

Die „unbefugte Datenverarbeitung“ flog auf, als der Sozialamtsleiter von Mitte im Herbst '96 in Verdacht geriet, von Frau Sch. Vergünstigungen erhalten zu haben, und observiert wurde. Weil Karl-Heinz B.-Sch. dies verraten haben soll, ermittelte die Dienststelle Interne Ermittlungen gegen ihn – und stieß im August 1997 auf die Protokolle der Privat-Recherche.

Der mittlerweile vom Dienst suspendierte Beamte habe lediglich seine Computer-Chip-Karte fahrlässig offen liegengelassen, argumentierte sein Verteidiger Gerhard Strate im vergangenen September – zunächst mit Erfolg: Amtsrichter Roland Schill („Richter Gnadenlos“) wollte die Anklage nicht zum Hauptverfahren zulassen.

Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied das Landgericht nun gegenteilig und verschärfte die Anklage sogar noch: Da B.-Sch. theoretisch auch im bundesweiten Infosystem INPOL über Anna Bruns geforscht haben kann, droht ihm statt eines Bußgeldes nun bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. hedi