Asylprozeß um Kirchenschützling

■ Urteil des Verwaltungsgerichts über Togoer im Kirchenasyl noch offen / Kirchenleute nach Prozeß „sehr entmutigt“

Ungewöhnlich viele ältere Menschen drängten sich gestern auf den 25 Sitzen im Verhandlungssaal des Verwaltungsgerichtes: Der alles entscheidende Asylfolgeantrag des Togoers George Mensah wurde verhandelt. Mit ernster Miene und stellenweise sichtlich betroffen verfolgten die Gemeindemitglieder, bei denen Mensah und seine Frau seit Monaten erst Kirchenasyl und später, nach erteilter Duldung, Sicherheit gesucht hatten, die Verhandlung.

Zwar wird eine Entscheidung des Einzelrichters Diedrich Feldhusen erst in spätestens 14 Tagen erwartet. Doch schon jetzt sehen die Kirchenleute schwarz. Nach der Verhandlung habe der Richter in einem „sehr entmutigenden Gespräch deutlich gemacht, daß er die neuen Fakten nicht berücksichtigen will“. Nur auf „neuen Fakten“ gründet ein Asylfolgeverfahren.

Die erste Asylklage des freien Fotografen Mensah, der 1991 in seinem Viertel in Lomé Übergriffe von Militärs auf Zivilisten dokumentiert hatte, war im vergangenen Jahr abgelehnt worden; das „fluchtauslösende Moment“ sei nicht glaubwürdig. Er sei erst 1994 geflohen, nachdem er den Sicherheitskräften aufgefallen war, hatte Mensah erklärt. Das Gericht befand auf Ablehnung und sah auch durch eine Abschiebung keine Gefährdung.

Rechtsanwalt Günter Werner dagegen hält seinen Mandanten heute mehr denn je für gefährdet. Dies belegten Amnesty-Berichte und ein neuer Bericht der Menschenrechtsorganisation FIDH (siehe Kasten). Darin würde erstmals auch erwähnt, daß es Gefängnisse in Togo geben soll, die direkt Polizei und Militär unterstünden. „Insbesondere Augenzeugen von Menschenrechtsverletzungen sind Gefahren ausgesetzt“, schloß der Anwalt. Die Lage sei um so bedrohlicher, „als Polizei und Militär in bestimmten Gefängnissen offenbar frei schalten und walten können“.

„Aber was bringt das Neues?“ entgegnete auf diese Ausführungen der Richter. „Der Bericht bestätigt mich. Jedes Urteil geht davon aus, daß Togo ein Unrechtsstaat ist.“ Alle Nachforschungen hätten jedoch ergeben, daß das Regime sich für zurückgekehrte Flüchtlinge normalerweise nicht interessiere. „Und es ist rechtskräftig geregelt, daß die allgemeinen Verhältnisse in Togo kein Asylgrund sind.“

Die Fotos von schlagenden Polizisten von 1991 „waren aus Sicht des Regimes alltäglich. Es geht um die Frage, ob das Regime heute noch sagen würde, sie sind gefährlich“, so der Richter. Der Anwalt stellte daraufhin Beweisanträge, die unter anderem klären sollen, ob die Beschaffung von Paßersatzpapieren auf seinen Namen bei der togoischen Botschaft in Bonn Mensah* gefährlich werden könnte. Mensah soll am 11. Februar abgeschoben werden.

Während die Gemeindemitglieder die Fortsetzung des Kirchenasyls für das Ehepaar aus Togo gestern bekräftigten, gab sich Pastor Gotzen „enttäuscht“ darüber, „daß autorisierte Quellen wie UNHCR und Amnesty nicht als glaubwürdig angesehen werden. Ich will das nicht als zynisch brandmarken. Aber mein Vertrauen in die Rechtskraft unserer Gerichte ist erschüttert.“ ede *Namen geändert