BND wollte Todesschützen entlasten

■ Rudolf M., der DDR-Grenzer erschoß, per Falschaussage gedeckt

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat mit der frei erfundenen Aussage eines Agenten den mutmaßlichen Todesschützen Rudolf M. entlastet. Der heute 67jährige Mann muß sich wegen heimtückischen Mordes an dem 20jährigen DDR-Gefreiten Reinhold Huhn vor dem Landgericht Berlin verantworten. Vor der 40. Großen Strafkammer räumte gestern ein heute 56jähriger Frührentner die Falschaussage ein.

Erst auf eindringliches Befragen und Vorhalt seiner Aussagen vor der Westberliner Polizei bestätigte der Zeuge, daß er vier Tage nach der Tötung des DDR-Grenzpostens am 18. Juni 1962 die Falschaussage gemacht habe. In Begleitung eines BND-Mitarbeiters gab er als angeblich just geflüchteter Kameramann des DDR-Fernsehens unter dem erfundenen Namen Hartmut Böhmer an, den Tatort gefilmt und die Leiche in einem Gebäude in Treptow gesehen zu haben. Bei einer Vernehmung 1992 gestand er, mit dem Ablenkungsmanöver des BND sollte der Eindruck erweckt werden, Huhn sei von eigenen Kameraden erschossen worden. Die Idee stammte nicht von ihm. Der Zeuge hatte sich nach seiner Flucht im April 1962 dem BND angedient, um zu Geld zu kommen.

Unterdessen stellte die Verteidigung einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Aus ihrer Sicht liege nur ein nach 20 Jahren verjährter Totschlag vor. Der Staatsanwalt betonte, daß er weiter von Mord ausgeht. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Aufgrund nach der Wende aufgefundener Akten war am 31. August 1997 Haftbefehl gegen den Fluchthelfer ergangen. Nach knapp zwei Wochen war er aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Inzwischen sind der Haftbefehl und der Haftverschonungsbeschluß aufgehoben worden. Eine Kaution von 100.000 Mark wurde zurückgezahlt. Das Urteil wird für den 26. Februar erwartet. ADN