Analyse
: Der Gewinn zählt mit

■ Was sind "ertragsabhängige" Lohnkomponenten wirklich?

Die Metallfacharbeiter warnstreiken mit klaren Forderungen: „6,5 Prozent mehr Lohn! Alles andere wäre Hohn!“ Die Prozentzahl, genauer gesagt die Prozentzahl vor dem Komma, hat im Tarifstreit eine symbolische Bedeutung. Doch die Zeiten der klaren Prozentzahlen neigen sich dem Ende zu. Im diesjährigen Tarifstreit in der Metallindustrie hat der Arbeitgeberverband Gesamtmetall ein differenziertes Angebot vorgelegt. An einer Diskussion über diese neuen Komponenten kommt auch die Gewerkschaft nicht vorbei.

Die Metallarbeitgeber wollen eine allgemeine Lohnerhöhung von 2,3 Prozent gewähren und zusätzlich eine sogenannte „Einmalzahlung“ von 0,5 Prozent. Die 0,5 Prozent würden sich auf ein Jahresgehalt beziehen. Das besondere der „Einmalzahlung“ ist, daß diese Lohnerhöhung nicht in zukünftige Tarifberechnungen einfließt. Das macht diese Komponente für die Arbeitgeber schon mal attraktiv. Noch wichtiger aber ist für die Metallunternehmer, daß sie eine Klausel fordern, nach der diese 0,5 Prozent von schlechtgestellten Betrieben nicht gezahlt werden müßten. Durch die neue Härtefallklausel könnten Unternehmen, die am Abgrund lavieren, in Absprache mit dem Betriebsrat auf die Einmalzahlung verzichten. In der Chemieindustrie gab es solche Einmalzahlungen bereits, eingeschränkt durch eine Härtefallklausel für schlechtgestellte Firmen. Nur sehr wenige Unternehmen in der Chemie haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Einmalzahlung nicht zu gewähren. Welcher Unternehmer will sich schon als potentieller Pleitier outen?

Die dritte Komponente des Metallarbeitgeberangebotes ist ein gewinnabhängiges Weihnachtsgeld. Dabei würde in Absprache mit dem Betriebsrat ein Teil des Weihnachtsgeldes für mehrere Jahre an die Umsatzrendite des Unternehmens oder den Aktienkurs gekoppelt. Für die Beschäftigten bedeutet das nur dann ein Plus, wenn es dem Unternehmen gutgeht und die Konjunktur brummt. Diese dritte Komponente ist tatsächlich „gewinnabhängig“: Der Betrieb müßte nicht wie bei einer Härtefallklausel erst auf seine schlechte Lage aufmerksam machen, um Personalkosten zu sparen. Vielmehr ergäbe sich aus den Unternehmensbilanzen ganz automatisch die Höhe des Weihnachtsgeldes.

Für die Unternehmen sind solche gewinnabhängigen Komponenten attraktiver als das Modell der Lohnerhöhungen mit Härtefallklauseln für Firmen in mieser Lage. Zumal sich bei Härtefallklauseln die Betriebsräte oder Gewerkschaftsvertreter oft nur dann auf den Lohnverzicht einlassen, wenn im Gegenzug Beschäftigungsgarantien gegeben werden. Barbara Dribbusch