Unterm Strich

Mit einem „Alarmbrief“ an Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Oskar Lafontaine versucht der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die geplante Änderung der Teilwertabschreibung doch noch abzuwenden. Die Neuregelung hätte „bei formaler Fortgeltung des Teilwertbegriffs für Verleger und Buchhändler die gleiche existenzbedrohende Wirkung, die eine totale Abschaffung des Teilwertes gehabt hätte“, heißt es in dem Schreiben. Über die Gesetzesänderung soll voraussichtlich noch bis Ende der Woche entschieden werden. Dazu teilte der Börsenverein gestern mit, daß im neuen Gesetzentwurf die vorgezogene steuerliche Abschreibung nichtverkäuflicher Bücher „faktisch abgeschafft“ sei. Der Begriff „Teilwertabschreibung“ werde zwar pro forma beibehalten, erweise sich jedoch als „bloße Worthülse“. Die Teilwertabschreibung hat Verlagen und Buchhandlungen wie allen Herstellern und dem Handel bislang erlaubt, auf Lager gehaltene, schwer verkäufliche Waren nur zu einem Teilwert zu versteuern.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wäre diese Möglichkeit stark eingeschränkt, so der Börsenverein. Weil die Buchbranche wegen der Buchpreisbindung keine Ausverkaufsaktionen kenne wie der übrige Handel, wäre sie besonders von der Änderung betroffen. Michael Naumann wiederum war gestern in Brüssel, um sich mit EU-Kommissar Karel van Miert über die Buchpreisbindung zu verständigen.