Er will einfach nicht

■ Senat schiebt jungen Kurden gegen das Votum der Bürgerschaft ab

Der Senat hat gestern beschlossen, dem 17jährigen Kurden Mehmet Kaya keine weitere Duldung zu erteilen – und zwingt ihn damit, seine begonnene Frisörlehre abzubrechen. Die Bürgerschaft und ihr Petitionsausschuß hatten eine Duldung einstimming befürwortet (taz berichtete gestern).

Da Kaya abgelehnter Asylbewerber ist und „keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse gegen eine Abschiebung sprechen“, habe der Senat so entscheiden müssen, so Christoph Holstein, Sprecher der Innenbehörde. „Das bundesweite Ausländerrecht“, ergänzt Senatssprecher Rainer Scheppelmann, „gesteht Landesregierungen kein eigenes Gnadenrecht zu.“

Tatsächlich aber kann nach geltendem Recht „eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe“ dies erfordern. „Sogar die CDU-Bundesregierung erkannte, daß es ein Instrument mit Raum für humanitäre Ermessensentscheidungen braucht“, hält Bendix Klingenberg von der Bürgerinitiative Ausländischer Arbeitnehmer, Kayas Arbeitgeber, dem rot-grünen Senat vor: „Er kann, aber er will nicht.“

Dieser Ansicht ist auch Jürgen Klimke (CDU), Vorsitzender des Petitionsausschusses der Bürgerschaft. Für ihn stellt sich nach der heutigen Entscheidung erneut „die Grundsatzfrage“ nach der Funktion seines Gremiums: In der Hälfte aller Fälle ignoriert der Senat das Votum der Abgeordneten – speziell in Fragen des Ausländerrechts.

„Bei Mehmet wollte man einfach einen Präzedenzfall verhindern“, meint Klimke, „aber jetzt rüsten wir auf.“ Er empfiehlt dem Kurden eine erneute Eingabe, um Zeit zu gewinnen.

Unterdessen will die Hamburger Ausländerbehörde Kaya in einem Gespräch zu einer „freiwilligen Ausreise“ bewegen.

Heike Dierbach