CDU ohne Frau Siefert

■ Nach Wechsel des Mannes zur AfB hat CDU kein Vertrauen mehr zur Sekretärin Siefert

Nachdem der CDU-Abgeordnete Uwe Siefert die Fraktion verlassen hat und zur Wählerinitiative Arbeit für Bremen (AfB) gewechselt ist, soll jetzt auch seine Ehefrau gehen. Die CDU will Bettina Siefert, seit 15 Jahren Sekretärin im Parteihaus, loswerden. „Das ist eine Vertrauensstellung. Sie ist meine engste Mitarbeiterin. Das geht einfach nicht. Aber ich gehe davon aus, daß wir eine einvernehmliche Regelung finden“, sagte CDU-Geschäftsführer Günter Feldhaus gegenüber der taz. Seinen Angaben zufolge gibt es im Parteihaus keinen anderen Job für die Sekretärin, die zuletzt für die Junge Union, die Senioren-Union und den Landesvorstand gearbeitet hat.

Montag vor einer Woche bat Feldhaus die Sekretärin zu sich und erörterte mit ihr die Bedenken der Fraktion. Bettina Siefert schien gut vorbereitet zu sein. Schon Tage vorher habe sie ihren Schreibtisch aufgeräumt, erzählen Kollegen. Als ihr Mann Ende Januar auf einer Pressekonferenz bekanntgab, daß er die CDU-Fraktion verlassen werde, habe seine Frau Urlaub gehabt. Jetzt nimmt sie Resturlaub und will danach ihre Überstunden abbummeln.

Obwohl die CDU ein sogenannter Tendenzbetrieb ist, ist es fraglich, ob die Partei der Sekretärin kündigen kann. Die Mitarbeiter von Tendenzbetrieben haben generell den gleichen Kündigungsschutz wie die Beschäftigen anderer Betriebe. Sie haben allerdings bestimmte Loyalitätspflichten dem Unternehmen gegenüber. Ein taz-Redakteur darf beispielsweise nicht in die CDU eintreten (wählen darf er, was er will, weil die Wahl geheim ist). Ein CDU-Mitarbeiter sollte sich davor hüten, für die SPD zu werben. Und ein Angestellter der Kirche darf sich nicht zur Gotteslästerung hinreißen lassen (denken kann er, was er will, weil das niemand nachprüfen kann). Daß der Mann einer CDU-Sekretärin die Fraktion verläßt und sich einer Wählerinitiative anschließt, reicht nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern als Kündigungsgrund allerdings nicht aus. Die Verschwiegenheitspflicht einer Chefsekretärin gilt nämlich auch im Ehebett. Wenn die CDU der Sekretärin kein Vertrauen mehr entgegenbringt, muß die Partei sie innerhalb des Unternehmens versetzen. Wenn das nicht möglich ist, bleibt der Weg einer gütlichen Einigung. Mit anderen Worten: Die CDU zahlt der Sekretärin eine Abfindung. Die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache. Als grobe Faustregel gilt ein halbes Brutto-Gehalt pro Beschäftigungsjahr. Wenn sich Partei und Sekretärin nicht einigen sollten, bleibt nur der Gang vors Arbeitsgericht. Das Gericht müßte dann entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis der Fraktion noch zuzumuten ist. kes