Kein Mordversuch

■ Dev Sol-Prozeß um eine Schießerei in Ottensen endet mit milden Jugendstrafen

Mit milden Strafen ist gestern in Hamburg der erste von drei sogenannten „Dev Sol“-Prozessen zu Ende gegangen. Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte zwei Mitglieder des Yagan-Flügels der linksextremen kurdisch-türkischen Organisation „Devrimci Sol“ zu dreieinhalb und zweieinhalb Jahren Jugendhaft wegen versuchten Totschlags und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte auf Mordversuch plädiert; der Vorwurf der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ wurde jedoch während des Prozesses fallengelassen.

„Ein versuchter Mord liegt nicht vor“, betonte Richter Diethelm Erdmann gestern in seiner Urteilsbegründung. Taylan Tapti (20), Armagan Uzun (18) und drei weitere Yagan-Anhänger waren am 29. Januar 1998 in der Bahrenfelder Straße mit Mitgliedern des verfeindeten Karatas-Flügels aneinandergeraten. Tapti gestand später, durch Schüsse einen Widersacher lebensgefährlich verletzt zu haben.

Das Gericht geht davon aus, daß die beiden Karatas-Männer zuerst zu den Waffen gegriffen haben. „Insoweit liegt eine gewisse Situation von Notwehr vor“, gestand Erdmann Tapti zu. Zumal der 20jährige 1996 selbst von Karatas-Leuten schwer verletzt worden war und seither unter „Angstzuständen“ leide. Seine geistige Steuerungsfähigkeit sei daher in einem „erheblich reduzierten Zustand“.

Dennoch seien die Schüsse auf den Oberkörper des Karatas-Mannes nicht die einzige Möglichkeit gewesen, den Angriff abzuwehren. „Der Angeklagte hat sie in der Absicht abgegeben, ihn zu töten.“ Auch Taptis Schüsse auf einen flüchtenden Gegner erfolgten nach Meinung des Gerichts aus „Wut und Rache in Tötungsabsicht“.

Nach Auffassung Erdmanns müsse es dem Angeklagten aber „hoch angerechnet werden“, daß er durch sein Geständnis zur Aufklärung des Falles beigetragen und seinen Freund Uzun entlastet habe. Die Bundesanwaltschaft hatte bis zuletzt behauptet, Uzun sei der Schütze gewesen. Das hatten zwei Staatsschützer ausgesagt, die die Yagan-Clique observiert hatten. „Die Beamten sind einem Irrtum erlegen“, erklärte jedoch der Richter. Uzun habe nur einmal auf einen flüchtenden Mann geschossen, ihn aber verfehlt. Kai von Appen