■ Kommentar
: Ermächtigungsgesetz

Ein Bundesligaclub kann nicht wie ein x-beliebiger Klitsch-Club der zehnten Kreisklasse geführt werden. Dafür geht es um zuviel Geld – beim HSV sind es immerhin 25 Millionen Mark pro Jahr. So hoch ist der Etat, und damit stehen die Hanseaten nicht einmal an der Spitze. Insofern ist es nicht nur recht und billig, sondern höchste Eisenbahn, daß Volker Lange als designierter HSV-Vizepräsident für „moderne Strukturen“ eintritt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) fordert dies schon lange. Ein Aufsichtsrat wird dazu zwar nicht reichen, aber immerhin: Es ist ein winziger Schritt.

Was dem ehemaligen Senator jedoch für den HSV vorschwebt – auf seinem Mist ist das Konzept gewachsen, Seeler ist nur die mythenbeladene Gallionsfigur – ist mitnichten ein Aufbruch zu neuen Ufern. Es ist, mit Verlaub, ein Ermächtigungsgesetz. Lange fordert im Namen Seelers nichts weniger als die Aufgabe sämtlicher Mitspracherechte der Mitglieder, die schon jetzt nur rudimentär vorhanden sind.

Entweder die Mitglieder stimmen einer Satzungsänderung zu, oder Seeler tritt nicht an – so gutsherrenartig geht es zu, wenn als höchstes Ziel die Modernisierung des HSV drängt. Dafür müssen alle Opfer bringen, das wird doch wohl zu kapieren sein. Gutheißen muß man Langes Vorschläge, die in Richtung Erpressung gehen, jedoch nicht. Den achtköpfigen Aufsichtsrat en bloc wählen zu lassen, hat mit Demokratie und Kontrolle nichts zu tun. Da geht es um Macht, und mit der und vor allem deren Erwerb kennt Lange sich aus. Flomm und Schümann werden das bald zu spüren bekommen.

Clemens Gerlach