Teure Subvention für billige Häuser

■ Verbilligte Grundstücksabgabe bei der Pankower Bauausstellung könnte den Senat Millionen kosten. Grüne kritisieren "Baufilz": Ehemaliger Abteilungsleiter der Bauverwaltung ist heute Geschäftsführer eine

Baufilz und die Bevorteilung der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft BLEG im Rahmen der für Herbst geplanten Bauausstellung in Pankow werfen die Grünen der Bauverwaltung vor. Sie forderten daher den Senat gestern auf, auf die Bebauung des umstrittenen Grundstücks „Elisabethaue“ im Nordosten Berlins zu verzichten. Sollte das Land an seinem bisherigen Vorgehen festhalten, stehen möglicherweise Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe ins Haus.

Die Grünen werfen der Senatsbauverwaltung vor, der BLEG Grundstücke deutlich unter Marktwert übertragen zu haben. Dem von der Senatsverwaltung geforderten Mindestquadratmeterpreis von 70 Mark stünden gutachterlich festgestellte Rohlandpreise von 180 Mark gegenüber, sagte die grüne Abgeordnete Claudia Hämmerling. So kann die BLEG Wohnungen auf ihren Grundstücken deutlich billiger anbieten als Konkurrenzunternehmen.

Zudem kritisieren die Grünen „Baufilz“. So fungiere als Bauträger in der Elisabethaue die Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSK). Geschäftsführer der DSK sei Günter Fuderholz, bis September 1998 Abteilungsleiter für Bauförderung in der Senatsbauverwaltung – und als solcher verantwortlich für die Genehmigung des Projekts „Bauausstellung“. Zudem nehme ein ehemaliger Staatssekretär der Bauverwaltung heute als Geschäftsführer im Aufsichtsrat der BLEG eine Kontrollfunktion ein, kritisierte Hämmerling. Beide seien zudem auch am Projekt Wasserstadt Oberhavel beteiligt gewesen, das bis heute bereits ein Defizit von einer dreiviertel Milliarde Mark angehäuft habe. „Das ist so, als würde sich der Rechnungshof selbst kontrollieren“, sagte Hämmerling.

Zwei Konkurrenzunternehmen der BLEG, Otremba und Dr. Upmeier, die teurere Grundstücke für die Bauausstellung in Pankow entwickeln, hatten beim Landgericht beantragt, der BLEG die Vermarktung des Grundstückes per einstweilige Verfügung zu untersagen. Das hat das Landgericht zwar am Dienstag abgelehnt. Gleichzeitig habe das Gericht aber festgestellt, daß das geplante Bieterverfahren der BLEG zu einer unzulässigen Preisbindung führen würde und somit einen kartellrechtlichen Verstoß darstelle, sagte Claudia Hämmerling. Daß es sich bei der Vergabepraxis um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt, hätten zudem zwei Gutachten zweifelsfrei festgestellt.

Den Antrag auf einstweilige Verfügung hatte das Gericht nur abgelehnt, weil beide Gutachten schon seit Oktober vorlagen. Die Hauptverhandlung der Klage vor dem Verwaltungsgericht steht noch aus. Mögliche Schadenersatzforderungen beziffert Thomas Brandt, Projektleiter der Firma Dr. Upmeier, auf einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe.

Fuderholz bezeichnete die Darstellung der Grünen als „Kriminalgeschichte“. Der Verkehrswert der Grundstücke in Pankow sei nun einmal niedriger als der Preis, zu dem die Konkurrenzunternehmen die betreffende Flächen vor längerer Zeit erworben hätten.

Auch Petra Reetz, Sprecherin der Bauverwaltung, betrachtet das Vorgehen ihrer Behörde als legitim und behauptet, das Gericht habe lediglich „Bedenken angemeldet“. Ziel sei es, den Berlinern billige Wohnungen anzubieten, um die Abwanderung ins Umland zu verhindern. Allerdings dürfe der Preisvorteil nur an den Käufer der Eigenheime, nicht aber an Unternehmen weitergegeben werden. Eine entsprechende Vereinbarung existiere zwar bisher nicht, solle aber in die Verträge mit der BLEG aufgenommen werden. Andreas Spannbauer