Dubiose Tips von einem Baustadtrat an einen Investor

■ Treptower Baustadtrat wollte beim „Überspringen von planungsrechtlichen Hürden“ helfen

Der Treptower Baustadtrat Dieter Schmitz (SPD) sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus, Claudia Hämmerling, warf Schmitz gestern „kriminelle Energien“ und die „Aufforderung zu rechtswidrigen Handlungen“ vor. Die Vorwürfe beziehen sich auf Verhandlungen über ein großflächiges Einzelhandelszentrum an der Schnellerstraße. Den Senat forderte Hämmerling auf, umgehend „disziplinarrechtlich gegen das Fehlverhalten“ des Baustadtrats vorzugehen.

Der Hintergrund der Vorwürfe: Im Juli vergangenen Jahres hatte das Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedet, das den Bezirken verbietet, die Baugenehmigung für Einzelhandelszentren mit einer Fläche über 1.200 Quadratmeter ohne Bebauungsplanverfahren zu genehmigen. Baustadtrat Schmitz hatte im August vergangenen Jahres dem Investor Koller Immobilien schriftlich geraten, diese „planungsrechtlichen Hürden zu überspringen“, indem er für das geplante Zentrum mit einer Verkaufsfläche von mehr als 3.000 Quadratmetern drei Teilbaugenehmigungen beantragt.

Schmitz zeigte sich gestern verärgert über die Vorwürfe der Grünen. Es sei ganz normal, daß man Investoren Tips gebe, sagte er. Außerdem sei es schwer genug, eine Einigung über die Bebauung des brachliegenden Gründstücks zwischen Investoren, Bezirk und den Eigentümern zu finden. Da dies bisher nicht gelungen sei, würden jetzt doch die Vorbereitungen für ein Bebauungsplanverfahren laufen. „Daher ist auch unerheblich, was ich gesagt habe oder nicht“, so Schmitz. Hämmerling warf Schmitz vor, sich „wie eine unbefriedigte Jungfrau“ zu benehmen und kündigte an, die Möglichkeiten einer Klage wegen Beleidigung zu prüfen. Für Hämmerling ist der Vorgang skandalös. Eine Genehmigung des Zentrums durch mehrere Einzelgenehmigungen hätte nicht nur eine erneute Schädigung des Einzelhandels bedeutet, sondern wäre auch eindeutig rechtswidrig, da das Bauvorhaben in seiner Gesamtheit betrachtet werden müsse. Tobias Singelnstein