Therapie ist kaum wahrscheinlich

■ Der Mörder von Christina Nytsch und Ulrike Everts, Ronny Rieken, geht in Revision / Gericht hatte bewußt keine Therapie angeordnet

Oldenburg. Der wegen Mordes an den beiden Mädchen Christina Nytsch (11) und Ulrike Everts (13) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Ronny Rieken will gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil des Oldenburger Landgerichts Revision beantragen. Das bestätigte gestern der Pflichtverteidiger Riekens, Rolf Sauerwein, in Barßel (Kreis Cloppenburg). Nach dessen Angaben will Rieken mit Hilfe einer Revision eine Therapie während der Haft erreichen. Rieken gilt nach einem psychiatrischen Prozeß-Gutachten als nicht therapierbar.

Er halte das Vorgehen seines Mandanten nicht für aussichtsreich, sagte Sauerwein gestern. Rieken habe jedoch auch nach einer mehrstündigen kontroversen Erörterung in der Haftanstalt darauf bestanden. Er habe außerdem einen Hamburger Anwalt als Wahlverteidiger beauftragt. Der Hamburger Jurist müsse jetzt eine Revisionsbegründung verfassen und beim Oldenburger Landgericht vorlegen. Die Frist dafür laufe am kommenden Montag um 24.00 Uhr ab. Die Mittel für die Wahlverteidigung seien nach seinen Kenntnissen von der Familie Riekens aufgebracht worden, sagte Sauerwein zudem.

Sein Mandat als Pflichtverteidiger bestehe weiter, teilte Sauerwein mit. Das Gericht habe ihn nicht davon entbunden. Im Rahmen dieses Mandats werde er auf Wunsch von Rieken dem Gericht ebenfalls fristgerecht eine Revisionsbegründung zustellen. Sie werde lediglich aus einem Satz bestehen: „Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts.“ Zur Fristwahrung hatte der Verteidiger die Revision vorsorglich bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung beantragt.

Eine Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts hatte Rieken Ende November vergangenen Jahres wegen Mordes an Christina Nytsch und Ulrike Everts zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Urteil wird ausdrücklich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist für Rieken die Möglichkeit einer Entlassung auf Bewährung nach seiner Verbüßung von 15 Jahren Strafhaft erheblich erschwert. Eine Therapie für den geständigen Doppelmörder hatte das Gericht erst gar nicht nicht angeordnet. dpa