Feldmärker machen bei der SPD Druck

■ Drei Eigentümer kündigen Klagen gegen eine Bebauung an

Mit angedrohten Klagen setzt der Verein „Osterholzer Feldmark“ jetzt die SPD unter Druck: Sollte es in der kommenden Bürgerschaftssitzung zu einem Beschluß für die Bebauung der Osterholzer Feldmark kommen, „werden drei Eigentümer dagegen auf jeden Fall klagen“, kündigte gestern der Vereinsvorsitzende Claus Aumund-Kopp an. Die drei Hofbesitzer hätten sich bereits einen Rechtsbeistand geholt, um gegen die befürchtete Enteignung ihres Landes vor Gericht zu ziehen.

Die Osterholzer reagierten damit auf Äußerungen von SPD-Fraktionschef Christian Weber, das Festlegen der Feldmark zum Entwicklungsgebiet doch noch im März vom Parlament absegnen zu lassen – obwohl der Landesparteitag gerade „vorschnelle Planfeststellungen“ abgelehnt hatte. „Der zusätzliche Bedarf für eine Nutzungsänderung“ sei nicht erkennbar, hatte die Basis ins neue SPD-Wahlprogramm diktiert.

„Wir gehen davon aus, daß es dabei auch bleibt und die Fraktion jetzt nicht die Basis düpiert“, erklärte gestern der Vereinsvorsitzende Aumund-Kopp. SPD-Fraktionschef Weber stecke zwar nun gegenüber dem Koalitionspartner CDU „in der Klemme. Aber da muß man sich eben etwas einfallen lassen.“ Wenn dies nicht geschehe, beschreite man den Klageweg: Für die geplante Wohnbebauung in dem Noch-Landschaftsschutzgebiet sei nämlich überhaupt kein Bedarf da. Nur dann sei eine Umwidmung aber auch gesetzlich zulässig. Derzeit weise der Flächennutzungsplan jedoch noch ganze 20.000 Wohneinheiten aus.

Diese Argumente sieht man im Haus von Bausenator Bernt Schulte (CDU) aber anders: Der „erhöhte Wohnbedarf“ sei begründbar, sagte Peter Noltenius, Leiter der Rechtsabteilung. Man berufe sich dabei auf ein Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts. Das hatte im Fall Borgfeld-Ost eine Klage abgewiesen: Der Bedarf sei begründet wegen zu befürchtender Einwohner-Abwanderungen nach Niedersachsen. Man kenne das Urteil der politiknahen Verwaltungskammer, wehrten die Osterholzer das aber gestern ab: Man wolle das Ganze daher grundsätzlich vom Bundesverwaltungsgericht klären lassen.

SPD-Fraktionschef Weber jedenfalls stürzt sich jetzt als letzte Rettung aus der Zwickmühle zwischen Basis und CDU auf die streitige Bedarfsfrage: Bevor man im Parlament etwas beschließe, müsse der Senator erst „den Bedarf nachweisen. Er muß ja juristisch in guten Schuhen stehen“, sagte er gestern zur taz. kat