■ Richter wollen noch ein Gutachten
: Für geisteskrank erklärter Punk kommt nicht frei

Berlin (taz) – Der für geisteskrank erklärte und in einer geschlossenen Anstalt untergebrachte Peter Kirsch kommt vorerst nicht frei. Das teilte Kirschs Anwältin Helga Wullweber gestern nach einer Verhandlung beim Berliner Landgericht mit: Die Richter wollten zunächst ein neues ärztliches Gutachten in Auftrag geben. Kirsch sitzt derzeit im Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Berlin-Pankow. Der Chefarzt hat in einer Stellungnahme erklärt, er könne keine Krankheit feststellen und empfahl, die Unterbringung auszusetzen. Auch Kirsch selber erklärt, er sei nicht verrückt.

Wie gestern berichtet, war der 34jährige im Herbst 1997 in Magdeburg festgenommen worden, weil er als Punk beim Schnorren eine Frau bedrohte. Als er in Untersuchungshaft randalierte, wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige erklärte, Kirsch leide an einer Psychose. Daraufhin ordnete das Magdeburger Landgericht eine Unterbringung in der Psychiatrie an. löw