Ehefrau ermordet

■ Landgericht verhängt neuneinhalb Jahre Haft für Messerattentat auf offener Straße

Das Bremer Landgericht hat am Mittwoch einen 29 Jahre alten Türken wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte am 7. September 1998 auf offener Straße seine geschiedene Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Verteidigung, die auf eine Strafe unter zehn Jahren plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte elf Jahre gefordert. Nach Verbüßung der Strafe wird der Türke laut Gericht in sein Heimatland abgeschoben.

Das Gericht habe berücksichtigt, daß sich der Türke selbst gestellt hat und geständig war, sagte der Vorsitzende Richter, Harald Schmacke, in der Urteilsbegründung. Zugleich wies er auf die brutale Ausführung der Tat hin. „Und Sie haben unendliches Leid über ihre Kinder gebracht.“ So hatte der fünfjährige Sohn die Tat miterleben müssen. Die fünf Kinder zwischen einem und zehn Jahren leben jetzt bei den Eltern des Opfers.

Vor der Urteilsbegründung wandte sich Schmacke an die Großeltern. Er bewundere, mit welchem menschlichen Anstand sie diese Familientragödie hier im Prozeß als Nebenkläger verfolgt hätten. „Wir haben großen Respekt vor Ihnen, auch wie Sie sich jetzt um Ihre Enkelkinder kümmern.“ Sie hätten sich ihren Lebensabend sicherlich anders vorgestellt.

Das junge Paar, das 1987 nach islamischem Brauch geheiratet hatte, habe nur eine Gemeinsamkeit gehabt, den islamischen Glauben, sagte Schmacke. Während die Frau in Bremen aufgewachsen sei, Abi-tur gemacht habe und eine Hochschule besuchen sollte, kam der Sohn einer armen Bauernfamilie 1986 aus Anatolien. Er sei auch nie zur Schule gegangen. Das einzige, was der Mann zu bieten hatte, „war seine türkische Männlichkeit“, betonte der Richter. Nach Zeugenaussagen hatte er seine Frau immer wieder geschlagen. 1995 war die Ehe geschieden worden, doch hat es danach immer wieder Versöhnungsversuche gegeben. dpa