Kontrolle der Dienste gebündelt

■ Der rot-grüne Gesetzentwurf zur künftigen Geheimdienst-Kontrolle liegt vor. Weiterhin bleibt aber offen, ob auch die PDS-Fraktion in das neue Gremium Vertreter entsenden darf

Berlin (taz) – SPD und Grüne haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Reform der parlamentarischen Geheimdienstkontrolle verständigt. Die bisherige parlamentarische Kontrollkommission (PKK) wird künftig durch ein parlamentarisches Kontrollgremium (PKG) mit erweiterten Aufsichtsmöglichkeiten abgelöst. Aufgabe der PKG ist es, die Aktivitäten von Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst zu überwachen. Das sogenannte G-10-Gremium, das bisher für die Brief- und Fernmeldeüberwachung zuständig ist, wird in die PKG integriert und die Haushaltsentwürfe der Geheimdienste werden künftig in der PKG mitberaten.

So weitgehend sich die Experten der Koalitionsparteien über Details in dem Gesetzentwurf vom 2. März auch einigen konnten – so uneins bleibt die Koalition in der Frage, ob der PDS in der PKG ein Sitz eingeräumt werden soll. Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, beharrt zum Beispiel darauf, die PDS in die Geheimdienstkontrolle einzubinden. Dies sei ein „Gebot der politischen Fairneß“. Ursprünglich hatte sich auch die SPD für eine Berücksichtigung der PDS im Gremium eingesetzt – bis diese dann auf die Idee verfiel, mit Rainer Rupp einen früheren Top-Spion in der Brüsseler Nato-Zentrale als Berater bei der Bundestagsfraktion anzustellen. Die Idee einer Anstellung Rupps ist zwar wieder vom Tisch, seither will die SPD von einer Beteiligung der PDS bei der Geheimdienstkontrolle nichts mehr wissen. Die Fraktionen müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Dies gilt aber als Formsache. Über die Anzahl der Mitglieder in der PKG (bisher sind es neun) entscheidet der Bundestag, ebenso über die Frage einer Berücksichtigung der PDS.

Dem Entwurf vom Dienstag zufolge soll künftig Mitarbeitern der Nachrichtendienste gestattet werden, sich in dienstlichen Angelegenheiten direkt an die PKG zu wenden. Die Kontrolleure ihrerseits erhalten Einsicht in Akten und Dateien der Geheimdienste, sie dürfen deren Mitarbeiter anhören und in Einzelfällen auch Sachverständige im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit beauftragen.

Die Beratungen in der PKG, die mindestens einmal im Vierteljahr zusammentritt, bleiben weiterhin geheim. Eine Stellungnahme zu aktuellen Vorgängen dürfen die Abgeordneten in der PKG nur dann abgeben, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder ihre vorherige Zustimmung erteilt. Wolfgang Gast