Kein Schuhverkauf im Multiplex

■ Laut neuem Stadtentwicklungsplan will der Senat Einzelhandel nur noch in spezifisch städtischen Zentren zulassen. Damit wird die Ansiedlungspolitik von Einkaufsmärkten korrigiert

Der Senat will den Boom von Einkaufszentren, Fachmärkten und großen Einzelhandesprojekten auf Brachflächen und an der Peripherie des Stadtgebiets stoppen. Statt dessen sollen Verkaufsflächen nur noch in den spezifischen Zentren der Stadt — etwa in der City West und in Mitte — und in den Bezirken entstehen.

Außerdem ist vorgesehen, mit einer sogenannten „Sortierungsbeschränkung“ das Angebot der Geschäfte zu qualifizieren. Schuhverkauf in Multiplexkinos beispielsweise wird demnach nicht möglich sein. Dies geht aus einer Vorlage „Stadtentwicklungsplan Zentren und Einzelhandel“ der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wirtschaft hervor, die gestern von den Senatoren Peter Strieder (SPD) und Wolfgang Branoner (CDU) präsentiert und vom Senat beschlossen wurde.

Hintergrund der Vorlage ist, daß die Versorgungssituation der Stadt bereits heute die Berechnungen des Jahres 2010 erfüllt, „zugleich aber keine Steigerung der Kaufkraft stattfindet“, sagte Branoner. Schon jetzt kommen im Westteil der Stadt rund 1,14 Quadratmeter Verkaufsfläche auf einen Einwohner, im Osten sind es 1,24 Quadratmeter. Berlin liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Zugleich habe sich der Bestand an Einzelhandelsflächen seit 1991 von 2,6 Millionen Quadratmeter auf 3,3 Millionen erhöht. Im Jahr 2000 wird im Stadtgebiet insgesamt 4,1 Millionen Quadratmeter Verkaufsfläche bestehen — ein Wert, „der als zu hoch angesehen werden kann“, wie Strieder ergänzte.

Der Senat korrigiert damit seine eigene Ansiedlungspolitik von Anfang der 90er Jahre. Diese bescherte der Stadt ausufernde Shopping-Zentren und den Verlust kleiner Geschäfte. Mit dem Stadtenwicklungsplan, sagte Strieder, „soll nun eine gegenläufige Entwicklung erreicht werden: Stärkung der urbanen Zentren und Qualifizierung des Angebots“. Künftig, so Strieder, sollen Bauvorhaben „gezielt“ auf ausgewiesene Geschäftsstandorte gelenkt werden. Realisierungen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben werde es auf gewerblichen Bauflächen „nicht mehr geben“. Außerdem sollen in Bebauungsplänen klar die Nutzung und das Angebot definiert sein. Wer dagegen verstoße, könne „seinen Laden dichtmachen“. Rolf Lautenschläger