Bank versuchte, Land zu prellen

■ Rechnungshof und Bauverwaltung verlangen, daß die Bankgesellschaft die Millionenverluste für fehlgeschlagene Immobiliengeschäfte in der Wasserstadt Oberhavel in Spandau selbst trägt

Die krisengeschüttelte Bankgesellschaft Berlin hat versucht, mögliche Verluste für fehlgeschlagene Immobiliengeschäfte dem Landeshaushalt aufzubürden. Der Landesrechnungshof und die Bauverwaltung haben diesem Vorgehen der Bank jedoch kürzlich einen Riegel vorgeschoben.

Wie erst jetzt bekannt wurde, entdeckte der Rechnungshof 1998, daß die „GEG Grundstückentwicklungsgesellschaft Wasserstadt Berlin Oberhavel mbH“, eine Tochter der Bankgesellschaft, rund 160 Millionen Mark auf das sogenannte „Treuhandvermögen“ des Landes Berlin übertragen hatte. Unter dieser Bezeichnung verbucht die teilweise landeseigene Entwicklungsfirma Wasserstadt GmbH Kosten, die in Zukunft das Land übernehmen muß – letztendlich der Steuerzahler.

Für den größten Teil der 160 Millionen hatte die GEG Grundstücke in Spandau gekauft, die sich augenblicklich nur mit großem Verlust vermarkten lassen.

Die Übertragung der Kosten des Immobiliengeschäfts freilich widerspricht dem Geschäftsbesorgungsvertrag, den die GEG mit der Wasserstadt abgeschlossen hatte. Danach hat die GEG das Risiko für Grundstücksgeschäfte selbst zu tragen. Laut Albrecht Hirsch von der Bauverwaltung wird nun „eine gütliche Verständigung“ gesucht. Wenn dies nicht gelingen sollte, meint Hirsch, „wird das Land die Wasserstadt GmbH auffordern, gegebenenfalls auch ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“.

Mindestens einen Teil der Grundstücke und damit auch die vermutlichen Verluste muß die Bankgesellschaft deshalb in ihrer eigenen Bilanz ausweisen.

Der angeschlagenen Bankgesellschaft droht damit eine weitere Pleite: Die Grundstücke in der Wasserstadt haben seit 1994 rund 40 Prozent an Wert verloren. Dazu sind schon etwa 20 Millionen Mark für Zinsen und Unterhaltungskosten aufgelaufen. Ob die Bankgesellschaft Risikorücklagen für diese Summen gebildet hat, wollte das Geldinstitut nicht mitteilen.

Die Grundstücke der GEG sind möglicherweise nur der Anfang eines massiven Rechtsstreits zwischen dem Land und der Bank. Die GEG war bis vor kurzem nämlich für die gesamte kaufmännische Geschäftsbesorgung der Wasserstadt zuständig. „Deshalb stellt sich die Frage, ob sie auch für das ganze Fiasko der Wasserstadt haftbar gemacht werden kann“, meint Harald Wolf von der PDS. Das komplette Defizit könnte eine Milliarde Mark erreichen. Mathew D. Rose