Ethik vs. Religion

■ Karlsruhe lehnt Entscheidung über das Schulfach Ethik aus formalen Gründen ab

Karlsruhe (taz) – Können Schüler in den Ethikunterricht als Ersatzfach für Religion gezwungen werden? In drei gestern veröffentlichten Beschlüssen lehnte es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus formalen Gründen ab, sich inhaltlich mit der Frage auseinanderzusetzen. Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover, ein Schüler aus Baden-Württemberg und eine bayerische Mutter hatten in der Ausgestaltung der Religions-Alternative als Pflichtfach Grundgesetz-Verstöße gesehen. Sinn der aufwendigen, teils jahrelangen Klagen war, eine Klärung des Verhältnisses von Kirche und Staat herbeizuführen – erfolglos.

Das VG holte in seinem Vorlagebeschluß nach der Klage eines potentiellen „Werte und Normen“-Schülers weit aus. Religionsunterricht könne zwar an Schulen zugelassen werden – auch wenn das nach Ansicht der Hannoveraner Richter in einem Staat, der von der Kirche getrennt ist, im Prinzip eine Ausnahme und nur historisch zu begründen sei. Das Fach dürfe aber „nicht zu Lasten Religionsloser als Regel und Grundlage für Ersatzpflichten behandelt werden“. Ethikunterricht könne demnach nur wegen seines Inhalts verpflichtend sein – dann aber für alle Schüler.

Den zweiten Kritikpunkt der Niedersachsen ließen die Karlsruher Richter ebenfalls nicht gelten: Daß Ethik- gegenüber Religionsschülern benachteiligt seien, weil sie ihre abgesessenen Stunden nicht als Abiturfach nutzen könnten, tue hier nichts zur Sache – schließlich habe der fragliche Schüler gar nicht am „Werte- und Normen“-Unterricht teilnehmen wollen.

Dieser Punkt ist inzwischen wenigstens für Baden-Württemberg geklärt. Die Eltern des badischen Verfassungsbeschwerdeführers unterlagen zwar in allen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das teilte aber doch teilweise ihre Bedenken und gab den Stuttgartern auf, das Fach Ethik aufzuwerten. Der Erfolg: Ethik kann jetzt auch schriftliches Abiturfach sein. Ab diesem Wintersemester soll in einigen Uni-Fakultäten die Ethiklehrerausbildung vom bloßen Lehrgang zum echten Fach ausgebaut werden.

Wenn das BVerfG – möglicherweise noch in diesem Jahr – über die Verfassungsmäßigkeit von LER (Lebensgestaltung/Ethik/ Religionskunde) in Brandenburg verhandelt, wird es um diese Fragen nur am Rande gehen. Denn in Brandenburg ist LER selbst ordentliches Unterrichtsfach. Umstritten ist umgekehrt, ob es auch Religion sein muß. Um eine Klärung des Verhältnisses von Kirche und Staat könnte das Gericht auch dort herumkommen. Gudula Geuther