Gericht anonymisiert

Hamburgs Datenschützer und das Arbeitsgericht sind sich einig über die Anonymisierung persönlicher Daten in Gerichtsurteilen. Zwei Ordner mit ungeschwärzten Daten in diversen Urteilen seien durch ein unzulässiges Verfahren in die öffentlich zugängliche Bibliothek des Arbeitsgerichts gelangt, berichtete der Datenschutzbeauftragte Schrader gestern. Nun werde geklärt, ob die Daten geschwärzt oder nur bedingt zugänglich gemacht werden.