Verbalakrobatik

■ Neues Gutachten für Platzverweise: Arztbesuch ja, Arztsuche nein

Mit einem neuen Rechtsgutachten der Polizei soll jetzt St. Georgs Freunden und Helfern in Sachen Platzverweise geholfen werden. Danach wird nun – so wurde dem GALier Peter Mecklenburg auf der Wache 11 durch Polizeisprecher Werner Jantosch mitgeteilt – zwischen „zum Arzt oder Rechtsanwalt wollen“ und „einen Arzt oder Rechtsanwalt suchen“ unterschieden. Letzteres gelte als „Schutzbehauptung“.

Mecklenburg war am Donnerstag nachmittag mit einem 13jährigen kurdischen Jungen zur Wache 11 gegangen, um Widerspruch gegen einen Platzverweis einzulegen (taz berichtete). Der Platzverweis sei aber aufrecht erhalten worden, weil der Junge angeblich auf der „Suche“ nach, nicht aber „auf dem Weg zu einem Arzt“ war.

Wer in St. Georg noch keinen Arzt hätte, für den sei das Viertel gesperrt, soll Jantosch laut Mecklenburg gesagt haben. Womit das Problem Kontrolle einer beim Platzverweis gemachten Angabe wieder ungeklärt ist. Da der Polizeisprecher seine gegenüber der taz gemachten Angaben, das Thema Überprüfung sei „abgefrühstückt“, noch einmal bekräftigte, kann es sich nur um eine verbale Spitzfindigkeit handeln. Jantosch wollte allerdings Näheres zu dem Rechtsgutachten für sich behalten. „Die Polizei handelt rechtmäßig, sauber und ordentlich“, wies er säuerlich jeden Zweifel an der Rechtsgrundlage für Platzverweise zurück. Das Gutachten sei intern, und er wolle wohl kaum bekannt geben, welche Entschuldigungen bei Aufenthaltsverboten am wirksamsten sind.

„Das soll also heißen, die Betroffenen sollen in Rechtsunkenntnis gelassen werden“, empört sich indes Mecklenburg. Mit „juristischen Winkelzügen“ würden von der Polizei „Grundrechte“ beschnitten. sim