"Die machen's vierzehnmal täglich"

■ Staatsanwalt lehnt Strafanzeige eines schwulen Polizisten ab: Diskriminierende Äußerungen eines Dozenten über Homosexuelle erfüllen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung

Derzeit muß sich die Staatsanwaltschaft mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei Homosexuellen um einen „inländischen Teil der Bevölkerung“ handelt und demzufolge bei diskriminierenden Äußerungen gegen sie der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt wird. Der Grund dafür ist der Strafantrag eines schwulen Polizeihauptmeisters gegen einen Dozenten der Landespolizeischule, durch dessen Äußerungen er sich diskriminiert fühlt.

Der Polizeihauptmeister, der sich zu seiner Homosexualität bekennt, besucht einen Lehrgang der Verwaltungsfachhochschule und der Landespolizeischule. In einer Vorlesung im Oktober vergangenen Jahres äußerte sich der Dozent zu einer öffentlichen Toilette, die auch von Homosexuellen als Treffpunkt genutzt wird. „Ist ja auch ekelhaft, da sind unsere homosexuellen Freunde und machen Analverkehr – dreckig.“ Oder: „Der Gleichstellungsbeauftragte wird Ihnen erklären, daß das zum schwulen Kulturgut gehört – auf der Toilette – ekelhaft. Ich bin ja nun schon in einem Alter, wo man auch öfter mal auf die Toilette muß – und dann ist man umringt von Schwulen. Apropos öfter, die machen's ja vierzehnmal täglich. Wirklich – das ist kein Neid von mir, das ist einfach widerlich!“

Der schwule Polizeihauptmeister sieht sich „in ganz erheblichem Umfang in seiner Menschenwürde angegriffen“, weil die Äußerungen von einem Dozenten einer Polizeischule getätigt wurden und zudem in einer Veranstaltungsreihe, in der „immer wieder die Bedeutung der Grundrechte hervorgehoben wird“, wie es in der Strafanzeige heißt. Dies sei um so gravierender, schreibt sein Anwalt Wilhelm Lodde weiter, als der ehemalige Beauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Berliner Polizei mehrfach in der Öffentlichkeit „von einer ,Bringschuld der Berliner Polizei‘ gegenüber den Homosexuellen gesprochen hat“.

Die Staatsanwaltschaft indes sieht das anders. Mitte Februar teilte Staatsanwalt Reiner Krüger Anwalt Lodde mit, daß das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Eine pauschale Verunglimpfung von Homosexuellen sei den geschilderten Ausführungen nicht zu entnehmen. „Bei der vom Beschuldigten angesprochenen Gruppe handelt es sich nicht um einen Teil der inländischen Bevölkerung im Sinne des § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung, Anm. d.Red.)“, schrieb der Staatsanwalt. Weiter heißt es: „Es muß sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Diese Voraussetzungen lägen bei Homosexuellen „erkennbar nicht vor“, meint Krüger.

Anwalt Lodde hat nun gegen die Einstellung Beschwerde eingelegt. Er sieht eine „pauschale Verunglimpfung von Homosexuellen“ durchaus vorliegen. Entgegen der Auffassung des Staatsanwalts handele es sich bei Homosexuellen „auch um einen inländischen Teil der Bevölkerung“, heißt es in der Beschwerde. „Homosexuelle lassen sich durch das innere Merkmal ihrer sexuellen Orientierung hinreichend deutlich von anderen Bevölkerungsgruppen abgrenzen“, heißt es weiter in dem Beschwerdeschreiben, in dem Lodde eine Wiederaufnahme der Ermittlungen beantragt. Barbara Bollwahn de Paez Casanova