Rundfunkrat wählt heute RB-Intendanten

■ Wahl von Klostermeier-Nachfolger Schmid-Ospach gilt als sicher / Bundesverfassungs-Gericht mußte zuvor über Modell entscheiden

Der Rundfunkrat von Radio Bremen wählt heute den neuen Intendanten für den kleinsten Sender der ARD. Einziger Kandidat ist der derzeitige stellvertretende Fernsehdirektor des Westdeutschen Rundfunks, Michael Schmid-Ospach. Seine Wahl gilt als sicher. Er wurde nach Angaben der Vorsitzenden des Rundfunkrats, Roswitha Erlenwein, aus 26 Bewerbungen ausgewählt. Schmid-Ospach ist Nachfolger von Intendant Karl-Heinz Klostermeier und soll sein neues Amt bereits am 1. Mai antreten.

Das vorzeitige Ausscheiden Klostermeiers, dessen Vertrag ursprünglich bis Mitte 2000 lief, hatte in Bremen für heftige Auseinandersetzungen gesorgt und auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Hintergrund ist das von der Bremischen Bürgerschaft im Oktober vergangenen Jahres verabschiedete neue Radio-Bremen-Gesetz. Es ersetzt die bislang geltende Direktorial- durch eine Intendantenverfassung. Das Gesetz tritt am 30. April in Kraft und beendet damit gleichzeitig die Amtszeit des noch amtierenden vierköpfigen Direktoriums.

Daraufhin hatte Radio Bremen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt. Doch die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde des Senders nicht zur Entscheidung an. Der Sender hatte geltend machen wollen, daß die Bürgerschaft mit der Neuregelung der Führungsstruktur und der damit verbundenen Ablösung des Intendanten unzulässigerweise politischen Einfluß genommen habe.

Auch die Oppositionsparteien in der Bürgerschaft, Bündnis 90/Die Grünen und die Wählergemeinschaft „Arbeit für Bremen“ (AfB) wollten das umstrittene Gesetz nicht hinnehmen und reichten Klage beim Bremer Staatsgerichtshof ein. Nach der Karlsruher Entscheidung zogen sie die Klage zurück, „weil eine andere Beurteilung durch den Staatsgerichtshof faktisch nicht möglich“ sei.

Auslöser für das neue Gesetz war ein interner Abschlußbericht einer vom Direktorium des Senders im Februar 1997 eingesetzten Arbeitsgruppe. Diese hatte festgestellt: „Das gesamte Unternehmen leidet an einem eklatanten Mangel an Autorität, Führung und Verantwortung, der – beim Direktorium beginnend – die verschiedenen Hierarchie-Ebenen des Hauses durchzieht.“ Zur Existenzsicherung des Senders im Hinblick auf die ARD-Strukturreform entschloß sich der SPD/CDU-Senat zu einem „Stabwechsel in der Leitung der Anstalt“ und brachte eine Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes auf den Weg. Jeti/dpa