Rat vom Rechnungshof

■ Behörde sieht Nachbesserungsbedarf bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe

Der Rechnungshof sieht Nachbesserungsbedarf bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. In einem Schreiben an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses hat die Behörde eine Reihe von Änderungsvorschlägen für die parlamentarischen Beratungen unterbreitet. Darin kritisiert der Rechnungshof, daß im Gesetzentwurf weiterhin am Kostendeckungsprinzip festgehalten wird und somit alle entstehenden Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden können. Es gebe keinen Anreiz, Kosten zu sparen. Um eine nicht gerechtfertigte Erhöhung der Wasserpreise zu verhindern, empfiehlt der Rechnungshof, die Einführung von Produktivitätskennzahlen für einzelne Kostenarten gesetzlich festzuschreiben.

Als problematisch bewertet der Rechnungshof, daß das Land Berlin als Mehrheitseigner die Gewinnausschüttung über die Genehmigung der Tarife und Entgelte wesentlich beeinflussen könne. Der Rechnungshof empfiehlt, einen Beirat einzurichten, in dem Verbände von BWB-Kunden vertreten sind. Mit der Beteiligung des Beirates und der Offenlegung der Kostenkalkulation durch die Wasserbetriebe ließen sich geringere Tarife erzielen.

Ob das Parlament mit der Verabschiedung des Betriebe- und des Wassergesetzes bereits am 25. März die Grundlage für die Teilprivatisierung schafft, hängt vom Ausgang der Beratungen von SPD und CDU im Koalitionsausschuß am Sonntag ab. Falls es nicht zu einer Einigung kommt, könnte die CDU am Montag im Wirtschaftsausschuß die Vertagung der Beratungen durchsetzen und damit den Zeitplan zunichte machen. Der grüne Abgeordnete Vollrad Kuhn sah gestern nur „geringe Chancen“, daß die beteiligten Ausschüsse ihre Beratungen vor 25. März abschließen können. win