Fluglärm
: Tiefflieger bei den Stadtwerken

■ Anwohner bei Wärmemessungen an Rohrleitungen aus dem Schlaf gerissen

Der Verein zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF) hat sich jetzt bitterböse über die Bremer Stadtwerke beschwert. Die sorgen nämlich seit letzter Zeit nicht nur für Strom und Gas, sondern auch für Fluglärm über der Hansestadt. Und das zu nachtschlafener Zeit.

So prangert die VSF an, daß in der Nacht zu Donnerstag ein Kleinflieger fast zwei Stunden lang über dichtbesiedeltes Gebiet gekurvt ist – und das wohl auch noch im Tiefflug. Jedenfalls reichte der Krach offensichtlich aus, um einige BürgerInnen Bremens aus dem wohlverdienten Schlaf zu holen und die VSF zu alarmieren. Die bekam dann recht schnell heraus, wer die Schuldigen waren – die Stadtwerke.

So hatte das einmotorige Propellerflugzeug eine Spezialkamera an Bord, mit der sich über Infrarot Wärmestrahlung messen läßt. Damit wurden Aufnahmen der Fernwärmeleitungen von Heizkraftwerken der Stadtwerke gemacht. Das Ziel: eventuelle Lecks oder schlechte Isolierung in den Rohrleitungen zu orten. Das läßt sich aber nur bewerkstelligen, wenn absolut klares Wetter herrscht. Zudem muß der Boden pulvertrocken sein. Sonst werden die Aufnahmen nichts. Diese einmalige Konstellation angesichts des Bremer Normalwetters ergab sich dann ausnahmsweise am vergangenen Donnerstag abend.

Nach Angaben der Bremer Luftfahrtbehörde war der Flug auch genehmigt. Eigentlich herrscht zwischen 22.30 Uhr und 6.30 Uhr Start- und Landeverbot. „Wir haben aber eine spätere Landung genehmigt, da der Flieger sehr klein und relativ leise ist“, sagt Jürgen Ehlers, zuständig in der Behörde. Nach seinen Angaben muß der Pilot auch eine Mindesflughöhe von 1.000 Fuß einhalten – das sind rund 300 Meter. „Abgesehen davon, können wir das Überfliegen von Bremen nicht einfach untersagen. Wir könnten die Starterlaubnis verweigern, aber dann würde das Unternehmen in Hannover starten. Damit wäre nichts gewonnen“, so Ehlers.

Seitens der Vereinigung zum Schutz Fluglärmgeschädigter kommt man zu dem Schluß, „daß solche Nachtflüge eigentlich nicht zulässig und auch nicht zumutbar sind. Zumindest hätte man die Bevölkerung vorher darüber informieren müssen, wie es beispielsweise die Eisen- oder Straßenbahn stets bei dringenden Arbeiten zu ungewohnter Stunde machen“, so Monika Morchel, Vorsitzende der VSF.

Bei den Stadtwerken ist man sich dagegen keiner Schuld bewußt. „Wir sind davon ausgegangen, daß solche Probleme nicht auftauchen, wenn der Flug genehmigt wird“, sagt Andreas Brunner, Sprecher der Stadtwerke. Außerdem sei man der Auffassung, daß es Aufgabe der Genehmigungsbehörde sei, die Bevölkerung in Kenntnis zu setzen. Jeti