Nix „Herzlich willkommen“

■ In Deutschland werden Kosovo-Albaner bisher nicht als Kriegsflüchtlinge anerkannt

Berlin (taz) – Während in Jugoslawien die Säbel rasseln, haben Kosovo-Flüchtlinge in der Bundesrepublik schlechte Karten. Ein Status als Kriegsflüchtlinge wird ihnen noch immer verwehrt. Dieser würde eine einvernehmliche Lösung zwischen den Innenministern von Bund und Ländern, also einen Beschluß der Innenministerkonferenz (IMK), voraussetzen. Als die IMK im Februar zusammenkam, vermieden die Innenminister einen solchen Beschluß. Nach Auskunft der Pressestelle der IMK in Dresden gegenüber der taz wollten die Innenminister noch im Februar „die aktuelle Entwicklung abwarten“. Damit stehen Kosovo-Flüchtlinge in der Bundesrepublik vor der Alternative, ein meist aussichtsloses Asylverfahren zu bestreiten oder aber eine Duldung zu beantragen. Die IMK kommt voraussichtlich erst im Juni wieder zusammen.

Einem geduldeten Flüchtling kann es passieren, daß ihm mit Verweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz keine Sozialleistungen gewährt werden. So in Berlin. Dem Berliner Flüchtlingsrat sind etwa 40 Fälle bekannt, in denen Kosovo-Flüchtlingen von Sozialämtern unterstellt wird, sie seien allein wegen der Aussicht auf Sozialhilfebezug eingereist. Seit der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom August 1998 rechtfertigt dieses Einreisemotiv eine Reduzierung der Sozialhilfe bis auf das „im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar Gebotene“. Mehrere Berliner Sozialämter definieren das als Rückreisekosten und fordern Kosovo-Albaner zur freiwilligen Rückreise auf. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Berlin haben zwar einige Betroffene im Februar ein Recht auf Sozialleistungen zugesprochen bekommen. Anderen wird es nach wie vor verwehrt.

Abschiebungen nach Jugoslawien scheitern bereits seit Monaten an dem Flugboykott der EU gegenüber Jugoslawien. Dennoch lassen einige deutsche Behörden und Gerichte nichts unversucht, die Flüchtlinge von einer Einreise in die Bundesrepublik abzuschrecken. Nach Auskunft der Regensburger Rechtsanwältin Elisabeth Kaunzner hat das Amtsgericht Cham in Bayern mindestens acht Kosovo-Flüchtlinge zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Monaten verurteilt. Begründung: Sie waren illegal über Tschechien in die Bundesrepublik eingereist. Nach Absitzen der Strafen droht ihnen die Abschiebung nach Tschechien. Von entsprechenden Ermittlungsverfahren wegen illegaler Einreise berichtet auch der Flüchtlingsrat in Brandenburg. Marina Mai