„Nicht ergebnisoffen“

■ Umweltverbände und AnwohnerInnen bilanzieren Dasa-Erörterungsverfahren

Ein Resümee der Anhörung zur geplanten Zerstörung des Mühlenberger Lochs haben gestern der BUND, Rettet die Elbe und eine Anwältin der AnwohnerInnen gezogen. „Die Erörterung hat alles in den Schatten gestellt, was ich in vergleichbaren Verfahren erlebt habe“, sagte Manfred Braasch, der Geschäftsführer des Hamburger Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Entscheidende Planungsunterlagen seien nicht vorgelegt worden, das Ergebnis der Anhörung habe von vornherein festgestanden, und im übrigen drohe mit der Zerstörung des Mühlenberger Lochs, das nach hohen internationalen Standards geschützt ist, ein „Dammbruch“, der viele andere ökologisch wertvolle Gebiete bedrohe. Das Erörterungsverfahren wurde gestern abgeschlossen.

Aus der Sicht von Herbert Nix vom Förderkreis Rettet die Elbe subventioniert Hamburg die Erweiterung der Airbus-Fabrik ins Mühlenberger Loch mit 1,8 Milliarden Mark – die Wirtschaftsbehörde spricht von 500 Millionen. Damit sei allein der Profitmaximierung des Daimler-Chrysler-Konzerns gedient. Es sollte überlegt werden, ob mit dem vielen Geld nicht anderswo mehr Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, schlug Cornelia Ziehm von der Anwaltskanzlei Günther vor.

Nix erinnerte daran, daß die Anhörungsbehörde Textbausteine des Planfeststellungsbeschlusses hat verfassen lassen, bevor das Erörterungsverfahren begann. Außerdem war da noch ein Brief des Staatsrates der Wirtschaftsbehörde. Darin hatte Heinz Giszas dem Airbus-Konsortium eine Verlängerung der Flugzeugpiste über die jetzt beantragte Größe hinaus versprochen. Aus beidem ziehen die drei Einwender den Schluß, das Erörterungsverfahren sei „nicht ergebnisoffen“ gewesen.

Rechtsanwältin Ziehm kritisierte, daß die Ausgleichsmaßnahmen für die Zerstörung des ökologisch wertvollsten Teils des Mühlenberger Lochs nur zum Teil feststehen. Weil sie erst zeitversetzt wirkten, seien sie ohnehin untauglich: „Wir gehen davon aus, daß ein Ausgleich überhaupt nicht möglich ist.“ Außerdem vermutete Ziehm einen Verstoß gegen europäisches Recht. Ob die Einwender gegen den Planfeststellungsbeschluß, der im April ergehen soll, klagen werden, ist offen. knö