Trauzeugin gesucht

■ Bundesweit einmalig: Ab Mai können sich lesbische Paare trauen lassen

Bereits Anfang Mai können sich lesbische und schwule Paare in Hamburg trauen lassen. Das entsprechende Gesetz zur sogenannten „Hamburger Ehe“ heißt im Behördendeutsch „Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ und soll an diesem Donnerstag von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen werden, teilte Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL) gestern mit.

Für die – bundesweit einmalige – feierliche Besiegelung zuständig sind die Standesämter. Die Gebühren sind vergleichsweise günstig: 60 Mark für die Eintragung, 30 Mark für die eventuell spätere Annulierung, und das alles ohne Rechtsanwalt. Ein paar Voraussetzungen müssen Paare, die sich trauen lassen wollen, aber erfüllen: Mindestens eine der beiden Personen muß ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben, keiner von beiden darf bereits verheiratet sein. Vorzulegen sind Nachweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Bis zu zwei „TrauzeugInnen“ können mitgebracht werden.

Nach einer „kleinen feierlichen Ansprache“ durch den Standesbeamten erhielten die Paare sodann eine „Partnerschaftsurkunde“, so Sager. Aus der Eintragung ergeben sich weder Rechte noch Pflichten, was Erbschafts-, Steuer-, Renten- oder Krankenversicherungsrecht angeht. Sager: „Es handelt sich in erster Linie um einen politischen Akt.“ Die „Hamburger Ehe“ könne nur ein „Zwischenschritt zu einer entsprechenden Bundesregelung“ sein, mahnte sie die rot-grüne Regierung in Bonn. hh